Das DIVID-Gesetz (EWKFondsG) ist eine der meistunterschätzten Compliance-Pflichten für Hersteller und Importeure von Lebensmitteln in Deutschland. Während LUCID und das duale System bei den meisten Verkäufern bekannt sind, sorgt DIVID regelmäßig für Überraschungen — besonders in der Süßwarenbranche.
Dieser Beitrag schildert einen realen Praxisfall: ein belgischer Süßwarenhersteller mit verschiedenen Produktlinien stand vor der Frage, welche seiner Verpackungen unter das EWKFondsG fallen.
Was ist DIVID und worum geht es?
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte, in einen staatlichen Fonds einzuzahlen, der die Kosten der Reinigung öffentlicher Flächen finanziert. Der Fonds trägt den Namen DIVID. Der entscheidende Unterschied zum Verpackungsgesetz: DIVID fragt nicht nur nach dem Material, sondern nach dem Konsumkontext.
Das Sortiment: vier verschiedene Fälle
Unser Mandant vertreibt: Riegel in flexibler Verbundfolie, Pralinenschachteln aus Karton mit Kunststoffeinlage, Kekse im Folienbeutel sowie Kekse in Kartonschachteln.
Riegel in flexibler Folie → DIVID ja
Riegel in flexibler Verbundfolie sind das klassische DIVID-pflichtige Produkt. Verbundfolien mit Kunststoffanteil sind Einwegkunststoff im Sinne des EWKFondsG. Entscheidend ist der Konsumkontext: Riegel werden typisch als Snack unterwegs gekauft und verzehrt. Die Verpackung landet häufig auf öffentlichen Flächen — genau das, was DIVID finanziert.
Fazit: Riegel in flexibler Folie → DIVID-Registrierung erforderlich.
Pralinenschachteln aus Karton → DIVID nein
Pralinenschachteln werden als Geschenk oder für den Heimgebrauch gekauft. Sie werden nicht auf der Straße verzehrt. Die Verpackung landet im Hausmüll, nicht auf öffentlichen Plätzen. Zudem ist Karton kein Einwegkunststoff im Sinne des Gesetzes.
Fazit: Pralinenschachteln aus Karton → kein DIVID, nur LUCID.
Kekse im Folienbeutel → DIVID wahrscheinlich
Kekse im Folienbeutel, besonders kleinere Portionspackungen, werden oft als Snack unterwegs konsumiert. Flexible Folie ist Einwegkunststoff, der Konsumkontext ist potenziell outdoor. Eine DIVID-Pflicht ist hier wahrscheinlich.
Fazit: Kekse im Folienbeutel → DIVID-Prüfung erforderlich.
Kekse in Kartonschachtel → DIVID nein
Kartonschachteln mit Keksen sind für den Heimgebrauch konzipiert. Dieselbe Logik wie bei den Pralinenschachteln.
Fazit: Kekse in Karton → nur LUCID.
Das Kernprinzip
Nicht allein das Material bestimmt die DIVID-Pflicht, sondern die Frage: Wird dieses Produkt typischerweise so konsumiert, dass die Verpackung im öffentlichen Raum landet? Eine pauschale Aussage — "wir sind Süßwarenhersteller, also müssen wir DIVID zahlen" — ist falsch. Es kommt auf das einzelne Produkt an.
Wir helfen bei der Einordnung Ihres Sortiments und der Registrierung bei DIVID und LUCID. Nehmen Sie Kontakt auf für eine erste kostenlose Einschätzung.
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