Erstellen Sie die Pflichtangaben nach Art. 15 PPWR — PPWR-ID, Name, Adresse und Kontakt — als druckfertiges PDF oder als Textblock für Ihren Etikettendrucker.
Für wen ist das gedacht? Dieses Tool ist eine Übergangslösung für bereits produzierte Verpackung und bestehende Lagerbestände. Für neue Druckauflagen empfehlen wir, die Pflichtangaben direkt in Ihr permanentes Verpackungsdesign zu integrieren — dieser Generator zeigt Ihnen dafür genau, was hineingehört.
✓ Wir haben die Angaben aus Ihrer zuletzt erstellten Konformitätserklärung übernommen. Prüfen Sie sie unten und passen Sie sie bei Bedarf an.
1 Pflichtangaben
Diese Angaben müssen auf jeder Verpackung erscheinen — gedruckt, aufgeklebt oder per QR-Code.
Noch keine PPWR-ID? Die PPWR-ID kommt aus Ihrer Konformitätserklärung — beide Dokumente müssen zusammenpassen. Falls Sie diese Verpackung noch nicht deklariert haben, erstellen Sie zuerst die Konformitätserklärung und kommen dann hierher zurück.
Muss mit der Kennnummer übereinstimmen, die in Ihrer Konformitätserklärung als Verpackungs-ID eingetragen ist — nicht mit der Erklärungsnummer des Dokuments selbst.
Was, wenn ich schon eine Nummer habe?
Vorhandener Barcode: Art. 15 verlangt nicht zwingend eine neue Nummer, sondern ein Element, das die Verpackung eindeutig identifiziert. Ein GTIN/EAN-Barcode kann das erfüllen, wenn er sich eindeutig genau dieser Verpackung zuordnen lässt. Vorsicht: Barcodes hängen meist am Produkt, nicht an der Verpackung — bei fünf Honigsorten in derselben Dose haben Sie fünf Barcodes, aber nur eine Verpackung. Dann brauchen Sie eine eigene Verpackungs-ID.
Vorhandene Chargennummer: ebenfalls nutzbar, sofern sich damit die Verpackung eigenständig zurückverfolgen lässt — die Rückverfolgbarkeit muss auf Verpackungsebene funktionieren, nicht nur auf Produktebene.
Eines von dreien genügt: Ihr Name, Ihr eingetragener Handelsname oder Ihre eingetragene Marke.
Gemeint ist, wessen Marke auf dieser Verpackung steht — in aller Regel also Sie selbst. Wenn Ihr Produkt unter Ihrem Namen verkauft wird, tragen Sie einfach Ihre Firmendaten ein.
Nur für den Sonderfall: Produzieren Sie Verpackung unter fremder Marke (Private Label, z. B. Abfüllung für eine Handelskette), gehören die Daten dieser Marke auf die Verpackung — nicht Ihre.
Eine Anschrift, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind — eine reine Postfachadresse genügt in der Regel nicht.
Art. 15 verlangt die elektronischen Kontaktdaten, sofern vorhanden. Das ist kein freiwilliges Zusatzfeld: Wenn Ihr Unternehmen eine geschäftliche E-Mail-Adresse hat — und das ist praktisch immer der Fall — gehört sie hierher.
2 Drei kurze Fragen
Eine Bestellung besteht oft aus mehreren Verpackungskategorien — z. B. die Dose mit eigenem Etikett (Verkaufsverpackung) und separat der Versandkarton (Transportverpackung). Jede Kategorie wird einzeln beurteilt, braucht eine eigene Kennzeichnung und eine eigene Konformitätserklärung. Diese drei Fragen klären, was auf genau dieser Verpackung noch fehlt — und wer dafür zuständig ist. Erstellen Sie für jede Kategorie einen eigenen Aufkleber.
1. Stehen Name, Adresse und Kontakt bereits auf der Verpackung — z. B. im Impressum oder auf dem Etikett?
Dann geben wir nur die PPWR-ID aus — Name, Adresse und Kontakt sind ja bereits vorhanden und müssen nicht dupliziert werden.
2. Ist die Primärverpackung (z. B. das Glas oder die Dose) durch die Außenverpackung sichtbar?
Wenn die Primärverpackung von außen nicht sichtbar ist, muss die Kennzeichnung auf der undurchsichtigen Außenverpackung wiederholt werden — sonst reicht eine Stelle.
3. Trägt diese Verpackungsebene bereits Ihr eigenes Logo oder Ihren Markennamen?
Ist diese Verpackung neutral oder trägt eine fremde Marke: Stammt sie von einem in der EU ansässigen Lieferanten, liegt die Kennzeichnungspflicht in der Regel bei diesem — fordern Sie einfach seinen Konformitätsnachweis an. Importieren Sie diese Verpackung jedoch selbst aus einem Land außerhalb der EU (z. B. China) und es gibt keinen in der EU ansässigen Hersteller in der Kette, übernehmen Sie als Einführer diese Pflicht in vollem Umfang — auf die bloße Zusage des Lieferanten allein können Sie sich rechtlich nicht verlassen.
3 Ausgabe
Wählen Sie ein PDF-Etikett zum Ausdrucken oder einen Textblock zum Weiterleiten an Ihre Druckerei.
Live-Vorschau
PPWR-ID
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Hersteller / Marke
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Adresse
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Kontakt
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Die Feldbezeichnungen auf dem Aufkleber selbst passen sich automatisch an das gewählte Zielland an — dorthin wird diese Verpackung verkauft, und die aufgedruckte Information muss in der Sprache stehen, die Verbraucher und Behörden dort tatsächlich lesen.
Hinweis zur Verantwortung: Die Verantwortung für Lesbarkeit, Platzierung und Richtigkeit der Angaben auf der Verpackung liegt beim Erzeuger. Dieses Tool formatiert und überträgt lediglich die von Ihnen eingegebenen Daten — es prüft nicht, ob die Platzierung auf Ihrer konkreten Verpackung den Anforderungen genügt.
Übergangsregel: Verpackung, die bereits vor dem 12.08.2026 in Verkehr gebracht wurde, darf mit der bisherigen Kennzeichnung weiterverwendet werden — eine sofortige Umstellung bestehender Lagerbestände ist nicht erforderlich.