Warum Amazon-Verkäufer in Deutschland wegen EPR-Compliance gesperrt werden

Viele internationale Amazon-Verkäufer unterschätzen, wie ernst Deutschland die EPR-Compliance nimmt. Eines der häufigsten Missverständnisse ist die Annahme, Amazon erledige sämtliche Umweltpflichten automatisch für den Verkäufer. Tatsächlich bleibt die Verantwortung beim Verkäufer selbst.

In den vergangenen Jahren haben Amazon und andere Marktplätze zunehmend EPR-Angaben abgefragt — Registrierungsnummern, Nachweise, Dokumentation. Die Folge: Viele Händler beginnen sich erst mit den deutschen Anforderungen zu befassen, nachdem sie eine Warnung erhalten oder Angebote eingeschränkt wurden.

Stand dieses Beitrags: Alle Angaben wurden im August 2026 anhand des Gesetzestextes und der offiziellen Portale überprüft.

Was bedeutet EPR in Deutschland?

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist ein rechtlicher Rahmen, der Unternehmen für die Umweltauswirkungen bestimmter Produkte und Verpackungen in die Pflicht nimmt.

In Deutschland kann das umfassen: Verpackungen (VerpackG), Elektrogeräte (WEEE / ElektroG), Batterien und bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von der Produktkategorie, der Verpackungsart und der Art des Verkaufs ab.

Warum ausländische Verkäufer oft im Unklaren sind

Deutschland hat eines der strengsten Umwelt-Compliance-Systeme Europas. Viele internationale Verkäufer nehmen fälschlich an, Amazon regle alles, FBA nehme ihnen die rechtliche Verantwortung ab, oder eine EU-Registrierung decke alle europäischen Marktplätze ab.

Keine dieser Annahmen trifft zu. Die europäischen Compliance-Systeme sind fragmentiert, länderspezifisch — und inzwischen eng mit der Durchsetzung durch Marktplätze verzahnt.

Amazon ist Teil des Durchsetzungssystems geworden

Dies ist die wichtigste Veränderung, und viele Verkäufer haben sie noch nicht vollständig erfasst: Marktplätze fragen Compliance-Daten nicht freiwillig ab. Sie unterliegen selbst gesetzlichen Pflichten.

Zwei Regelungen machen das konkret:

Seit 1. Januar 2025 ist es Betreibern elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleistern nach dem Einwegkunststofffondsgesetz untersagt, Produkte nicht registrierter Hersteller anzubieten.

Seit 12. August 2026 verpflichtet Artikel 45 Absatz 4 der PPWR Online-Marktplätze ausdrücklich, zu überprüfen, ob Verkäufer im jeweiligen Verkaufsland registriert sind.

Deshalb begegnen Verkäufern zunehmend automatisierte Compliance-Prüfungen, Abfragen von Registrierungsnummern, Angebotssperren und kontobezogene Warnungen. Der Druck kommt nicht allein von Amazon — er ist Ausdruck europäischer Umweltpolitik mit den Zielen Abfallvermeidung, Recyclingquoten, Reduktion von Einwegkunststoff und mehr Herstellerverantwortung.

Warum Compliance komplexer wird

Für viele Verkäufer besteht die Herausforderung längst nicht mehr darin, eine Registrierungsnummer zu bekommen. Schwierig ist zu verstehen, wie die verschiedenen Umweltsysteme zusammenwirken.

VerpackG, Einwegkunststofffonds, WEEE, Batterievorschriften und das europäische Verpackungsrecht können je nach Geschäftsmodell und Produktkategorie ganz unterschiedlich greifen. Genau deshalb fällt es vielen schwer zu bestimmen, welche Regeln gelten, welche Registrierungen nötig sind und welche Meldepflichten bestehen.

PPWR: nicht mehr Zukunft, sondern geltendes Recht

Ein Punkt, bei dem viele Ratgeber inzwischen veraltet sind: Die PPWR wird häufig als „kommende" Regelung beschrieben. Das trifft nicht mehr zu.

Die Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem 12. August 2026. Anders als eine Richtlinie ist eine Verordnung in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar — ohne nationale Umsetzung und ohne Spielraum für örtliche Abweichungen.

Parallel dazu ist in Deutschland am 12. August 2026 das VerpackDG in Kraft getreten. Für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung, die direkt an Endabnehmer liefern, ist seither ein Bevollmächtigter verpflichtend — zuvor war die Benennung freiwillig.

Die langfristige Richtung der europäischen Umweltpolitik ist damit klar: weniger unnötige Verpackung, mehr recycelbare Materialien, geringere Verpackungsabfälle, strengere Meldepflichten und mehr Herstellerverantwortung. Compliance wird für viele Unternehmen von einer einmaligen Registrierung zu einer laufenden betrieblichen Aufgabe.

Warum kleine Unternehmen sich überfordert fühlen

Großkonzerne haben Rechtsabteilungen, Compliance-Manager, spezialisierte Berater und interne Umweltteams. Kleine und mittlere Unternehmen in der Regel nicht.

Entsprechend versuchen viele Amazon-Verkäufer, hochtechnische Umweltvorschriften zu durchdringen, während sie gleichzeitig Bestand, Logistik, Werbung, Kundenservice und den Marktplatzbetrieb steuern. Das erklärt, warum die Verwirrung rund um EPR, VerpackG und Einwegkunststofffonds bei kleineren Händlern so verbreitet ist.

Typische Fehler internationaler Verkäufer

Annehmen, Amazon erledige alles. Amazon erhebt zwar Compliance-Daten, die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch in der Regel beim Verkäufer.

Nur in LUCID registrieren. Die LUCID-Registrierung allein genügt häufig nicht. Meist kommen Systembeteiligung, Mengenmeldungen oder weitere Registrierungen hinzu. Nach § 36 VerpackG ist gerade die fehlende Systembeteiligung mit bis zu 200.000 Euro der teuerste Verstoß — teurer als die fehlende Registrierung mit bis zu 100.000 Euro.

Länderspezifische Regeln ignorieren. Europa ist kein einheitliches Compliance-System. Deutschland, Frankreich, Spanien und andere Länder haben jeweils eigene Umweltpflichten und eigene Register.

VerpackG mit dem Einwegkunststofffonds verwechseln. Viele nehmen an, sämtliche Kunststoffverpackungen fielen automatisch unter den Einwegkunststofffonds. Das ist nicht der Fall: Es handelt sich um zwei getrennte Systeme mit unterschiedlichem Anwendungsbereich und unterschiedlichem Zweck.

Der Unterschied, der am häufigsten übersehen wird

Die Verwechslung zwischen VerpackG und Einwegkunststofffonds ist besonders bei Lebensmittelverkäufern mit Kunststoffverpackungen verbreitet. Viele Unternehmen tun sich schwer einzuschätzen, ob etwa Honigeimer oder Lebensmittelbehälter tatsächlich unter die Einwegkunststoffpflichten fallen.

Hilfreich ist, den Zweck der beiden Systeme auseinanderzuhalten: Die Systembeteiligung nach VerpackG finanziert die haushaltsnahe Sammlung — Gelber Sack, Gelbe Tonne, Papier- und Glascontainer. Der Einwegkunststofffonds finanziert dagegen die Reinigung öffentlicher Flächen: Straßenpapierkörbe, Parks, Grünanlagen. Er zielt auf Produkte, die typischerweise unterwegs verzehrt und dann im öffentlichen Raum weggeworfen werden.

Ein Honigeimer wird üblicherweise zu Hause verbraucht und über den Gelben Sack entsorgt — er verursacht keine Vermüllung im öffentlichen Raum. Ein Kaffeebecher zum Mitnehmen dagegen schon. Diese Logik erklärt die meisten Grenzfälle.

Praktischer Hinweis: Seit dem 3. November 2025 gilt zusätzlich eine 500-Gramm-Schwelle. Tüten, Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter mit mehr als 500 Gramm Inhalt gelten nicht mehr als Produkte zum unmittelbaren Verzehr und sind damit nicht abgabepflichtig.

Fazit

Der Verkauf auf Amazon Deutschland kann sehr profitabel sein, doch die Compliance-Risiken werden häufig unterschätzt. Für viele internationale Verkäufer ist das eigentliche Problem nicht mangelnde Bereitschaft — sondern die Frage, welche Vorschriften für welche Produkte, Verpackungsarten und Geschäftsmodelle gelten.

Da sich das europäische Umweltrecht weiter entwickelt, vermeiden Unternehmen, die sich früh damit befassen, Angebotssperren, unnötige Hektik, Bußgelder und teure betriebliche Probleme.

Hinweis: Dieser Beitrag dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. EPR-Pflichten hängen von konkreten Produkten, Verpackungsarten und Geschäftssituationen ab. Für verbindliche Einschätzungen sollten Unternehmen fachlichen Rat einholen.

Offizielle Quellen

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