EPR-Compliance-Checkliste auf dem Schreibtisch — die häufigsten Fehler von Amazon-Verkäufern

Für viele Amazon-Verkäufer wird die deutsche EPR-Compliance sehr schnell unübersichtlich. Besonders internationalen Händlern fällt es nicht leicht zu verstehen, wie VerpackG, LUCID-Registrierung, Verpackungslizenzierung und zusätzliche Umweltsysteme zusammenspielen.

Mit der Zeit fällt auf, dass sich dieselben Fehler wiederholen — meist unbemerkt, bis Amazon eine Warnung schickt oder Angebote entfernt. Hier die häufigsten.

Stand dieses Beitrags: Alle Angaben wurden im August 2026 anhand des Gesetzestextes und der offiziellen Portale überprüft.

1. Glauben, die LUCID-Registrierung genüge

Das häufigste Missverständnis überhaupt: die Annahme, mit der LUCID-Registrierung sei die deutsche Verpackungs-Compliance abgeschlossen.

Tatsächlich brauchen Verkäufer in der Regel zusätzlich die Lizenzierung über ein Duales System, die Mengenmeldung und übereinstimmende Daten in beiden Systemen. Viele registrieren sich in LUCID und vergessen den Lizenzierungsschritt vollständig.

Was das kostet: Nach § 36 VerpackG ist gerade dieser Fehler der teuerste. Für eine fehlende oder nicht ordnungsgemäße Systembeteiligung sind Bußgelder bis zu 200.000 Euro vorgesehen — für eine fehlende Registrierung „nur" bis zu 100.000 Euro. Der Gesetzgeber bestraft also härter, wer nicht zahlt, als wer sich nicht meldet.

2. Annehmen, Amazon erledige alles automatisch

Manche Verkäufer glauben, Amazon kümmere sich automatisch um sämtliche deutschen EPR-Pflichten. In der Praxis ist das meist nicht der Fall.

Auch bei Nutzung von FBA bleiben Verkäufer in der Regel verantwortlich für Verpackungsregistrierung, Meldepflichten und die Erfüllung der Marktplatzanforderungen. Für Importeure und Eigenmarken-Verkäufer ist das besonders relevant.

Warum Amazon überhaupt fragt: Seit dem 1. Januar 2025 ist es Marktplatzbetreibern und Fulfillment-Dienstleistern gesetzlich untersagt, Produkte nicht registrierter Hersteller anzubieten. Amazon setzt also keine eigene Firmenpolitik durch, sondern erfüllt eine gesetzliche Pflicht — deshalb sind die Abfragen auch nicht verhandelbar.

3. Nur Amazon-Verkäufe melden

Ein weiterer verbreiteter Fehler: nur die über Amazon abgewickelten Mengen zu erfassen.

Die Verpackungspflichten können jedoch auch eBay-Verkäufe, Shopify-Shops, Etsy, eigene Websites und weitere Vertriebskanäle mit Lieferung nach Deutschland umfassen. Maßgeblich ist nicht der Marktplatz, sondern die Frage, wer die Verpackung erstmals auf den deutschen Markt bringt.

4. LUCID-Registrierung und Verpackungslizenzierung verwechseln

Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe. LUCID ist das staatliche Register; die Lizenzierung läuft separat über einen privaten Anbieter eines Dualen Systems. Diese Verwechslung ist bei Neueinsteigern extrem verbreitet.

Eine einfache Merkhilfe: LUCID ist kostenlos, das Duale System kostet Geld. Wenn Sie für Ihre Verpackungen noch nie eine Rechnung bezahlt haben, fehlt Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit der zweite Schritt.

5. Falscher oder abweichender Firmenname

Der im LUCID-Register hinterlegte Firmenname muss exakt mit dem Namen in Amazon Seller Central übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen führen zur Ablehnung der Prüfung.

Typische Stolperstellen: „GmbH" gegen „GmbH & Co. KG", abweichende Schreibweise von Umlauten, zusätzliche oder fehlende Rechtsformzusätze, Handelsname statt eingetragenem Namen. Bei der Registrierung erfolgt außerdem ein Abgleich zwischen DIVID und den LUCID-Stammdaten — auch dort muss die Schreibweise identisch sein.

6. Verpackungsmengen vergessen oder falsch angeben

Die jährliche Mengenmeldung ist Pflicht, nicht optional. Wer sie vergisst oder falsche Mengen angibt, riskiert Nachzahlungen und Compliance-Probleme.

Wichtig ist die Doppelmeldung: Die Mengen müssen sowohl im Dualen System als auch in LUCID hinterlegt werden — und sie müssen exakt übereinstimmen. Abweichungen zwischen beiden Systemen fallen bei Prüfungen sofort auf.

Der Meldekalender: bis 31. Dezember die geplante Menge für das kommende Jahr, unterjährig eine Nachmeldung bei deutlicher Überschreitung, bis 15. Mai die Jahresabschlussmeldung mit den tatsächlichen Mengen des Vorjahres.

7. Keine Aktualisierung bei Änderungen

Registrierungen sind kein einmaliger Vorgang. Ändern sich Firmendaten, Verpackungsmengen, Marken oder Vertriebskanäle, muss die Registrierung aktualisiert werden.

Besonders oft übersehen: neue Markennamen. Im LUCID-Register sind alle Marken zu hinterlegen, unter denen Sie verkaufen. Wer eine zweite Eigenmarke startet und die Registrierung nicht ergänzt, ist für diese Produkte formal nicht registriert.

8. Falsche Verpackungskategorien verwenden

Einer der schwierigsten Teile der deutschen Compliance ist die korrekte Einordnung von Verpackungen. Schon kleine Unterschiede in Verpackungsaufbau, Material oder bestimmungsgemäßer Produktverwendung können beeinflussen, wie zu melden ist.

Noch unübersichtlicher wird es, wenn zusätzlich der Einwegkunststofffonds (EWKFonds / DIVID) greifen könnte. Ein praktischer Hinweis dazu: Seit dem 3. November 2025 gilt eine 500-Gramm-Schwelle — Tüten, Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter mit mehr als 500 Gramm Inhalt sind nicht mehr abgabepflichtig.

9. Andere Compliance-Systeme ignorieren

Manche Verkäufer konzentrieren sich ausschließlich auf Verpackungen und übersehen, dass weitere Produktkategorien eigene Registrierungen erfordern: Elektronik kann eine WEEE-Registrierung auslösen, Batterien eine Batterie-Compliance, bestimmte Kunststoffprodukte zusätzliche Umweltsysteme.

Neu seit dem 12. August 2026: Für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung ist zusätzlich ein Bevollmächtigter im Verpackungsrecht verpflichtend geworden. Bis dahin war die Benennung freiwillig — wer sich auf ältere Ratgeber verlässt, übersieht diese Pflicht.

10. Warten, bis Amazon eine Warnung schickt

Viele Verkäufer schieben die EPR-Compliance auf, bis Amazon Registrierungsnummern anfordert oder Angebote einschränkt. Zu diesem Zeitpunkt stehen sie jedoch bereits unter Zeitdruck.

Das Problem an dieser Reihenfolge: Die Lizenzierung beim Dualen System und die Mengenmeldung brauchen Vorlauf, während gesperrte Angebote sofort Umsatz kosten. Compliance vor dem Markteintritt vorzubereiten ist fast immer günstiger, als sie unter Druck nachzuholen.

Fazit

Viele Unternehmen bewältigen die deutsche Verpackungs-Compliance eigenständig. Für internationale Amazon-Verkäufer kann das System jedoch überraschend komplex werden — besonders bei mehreren Marktplätzen, unterschiedlichen Verpackungskategorien oder zusätzlichen Vorschriften.

Den Unterschied zwischen Registrierung, Lizenzierung und Meldung zu verstehen, ist meist der Schlüssel, um teure Fehler zu vermeiden.

Offizielle Quellen

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