Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist zu einem der wichtigsten Compliance-Themen für Online-Händler in Europa geworden. Viele Amazon-, eBay- und Shopify-Verkäufer sind überrascht, wie stark sich die Anforderungen zwischen den EU-Ländern unterscheiden.
In Deutschland kennen Verkäufer das System meist unter dem Namen „LUCID-Registrierung". Deutschland ist jedoch nur ein Teil einer sehr viel größeren europäischen EPR-Landschaft.
Stand dieses Beitrags: Alle Angaben wurden im August 2026 anhand der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) und der offiziellen Länderportale überprüft.
Was ist eine EPR-Nummer?
Eine EPR-Nummer ist eine Registrierungsnummer für Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Verpackungen in einem EU-Land in Verkehr bringen.
Je nach Land können EPR-Pflichten gelten für: Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Möbel, Spielzeug und weitere regulierte Produktkategorien.
Zweck der EPR-Systeme ist, dass Hersteller, Importeure und Vertreiber sich finanziell an Sammlung, Recycling und Umweltmanagement beteiligen.
Für Online-Händler sind EPR-Nummern besonders wichtig geworden, weil Marktplätze wie Amazon zunehmend gültige Registrierungsnummern verlangen. Ohne gültige Registrierung drohen Angebotslöschungen, Kontobeschränkungen, Versandsperren oder Compliance-Warnungen.
Was sich am 12. August 2026 grundlegend geändert hat
Dies ist die wichtigste Neuerung, und viele ältere Ratgeber bilden sie noch nicht ab. Bis 2026 regelte jedes Land selbst, ob und wann ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten brauchen. Seit dem 12. August 2026 gilt Artikel 45 PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) EU-weit:
Jeder Hersteller, der nicht in dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem er Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss in diesem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten benennen.
Entscheidend ist der zweite Teil: pro Mitgliedstaat, nicht einmal für die gesamte EU. Es gibt kein Single-Window. Wer nach Deutschland, Frankreich und Italien liefert, braucht drei Bevollmächtigte — vergleichbar mit Fiskalvertretern in der Umsatzsteuer.
Ebenso wichtig: Artikel 45 Absatz 4 verpflichtet Online-Marktplätze, zu überprüfen, ob Verkäufer im jeweiligen Verkaufsland tatsächlich registriert sind. Amazon, eBay und Zalando bauen diese Prüfsysteme bereits auf. Fehlt die Registrierung, folgt die Angebotssperre unmittelbar — ohne Vorwarnung und ohne Übergangsfrist.
Ein häufiges Missverständnis: Die PPWR harmonisiert ab dem 12. August 2026 Datenformat und Verfahren der Registrierung (Artikel 44), nicht aber die Pflicht selbst. Sie registrieren sich weiterhin in jedem Land einzeln. Weniger Reibung pro Registrierung — aber dieselben 27 Registrierungen.
Deutschland: die LUCID-Nummer
In Deutschland ist die Verpackungs-EPR-Nummer als LUCID-Nummer bekannt. Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Unternehmen, die Verpackungen auf den deutschen Markt bringen, in der Regel: sich im LUCID-System registrieren, Verpackungen über ein Duales System lizenzieren und die Mengen korrekt melden.
Die Registrierung in LUCID selbst ist kostenlos und meist online abgeschlossen. Die eigentliche Komplexität beginnt jedoch später — bei Verpackungsklassifizierung, Meldepflichten, Marktplatzverantwortung und der Frage, ob zusätzliche Umweltsysteme greifen.
Warum internationale Verkäufer oft ins Stocken geraten
Viele deutsche Unternehmen erledigen EPR-Compliance eigenständig, besonders wenn sie eine Buchhaltung oder Verwaltungskräfte haben, die mit deutschen Vorschriften vertraut sind. Auch kleinere Verkäufer machen zu Beginn oft alles selbst.
Für internationale Verkäufer stellt sich die Lage anders dar. Wir sprachen einmal mit einem US-amerikanischen Unternehmer, der die Expansion zu Amazon Deutschland vorbereitete. Er beschrieb die deutsche EPR-Compliance als „größere Hürde", vergleichbar mit dem Erlangen einer komplizierten Zertifizierung — in den Markt wollte er dennoch.
Wer aus einem anderen Rechts- und Geschäftsumfeld kommt, empfindet deutsche Verwaltungssysteme mitunter als überwältigend.
Zusätzliche Systeme sorgen für Verwirrung
Eine der größten Schwierigkeiten ist die Frage, ob Produkte zusätzlich unter andere Systeme fallen: WEEE-/Elektroregistrierung, Batterievorschriften oder den deutschen Einwegkunststofffonds (EWKFonds / DIVID).
Die Einordnung ist in der Praxis selten eindeutig. Beispiele: einzeln verpackte Süßwaren können anders behandelt werden als unverpackte Schokoladenprodukte; Portionseis kann anderen Regeln unterliegen als Tiefkühltorten; und bei manchen Kunststoff-Lebensmittelverpackungen hängt die Pflicht davon ab, wie das Produkt bestimmungsgemäß verzehrt wird.
Selbst erfahrene Verkäufer tun sich schwer, diese Unterscheidungen korrekt auszulegen.
EPR-Systeme in den EU-Ländern im Überblick
Obwohl EPR auf EU-Recht beruht, setzt jedes Land es eigenständig um: unterschiedliche Registrierungsstellen, Meldesysteme, Schwellenwerte und teils abweichende Produktkategorien.
| Land | Registrierungsstelle / PRO | Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutschland | LUCID (ZSVR) + Duales System | Registrierung staatlich, Lizenzierung privat — zwei getrennte Schritte |
| Frankreich | Citeo (auch Léko, Adelphe), ADEME-Aufsicht | Mandataire REP seit 10.07.2026 zwingend; Triman-Logo und Sortierhinweis Pflicht |
| Italien | CONAI mit sieben Materialkonsortien | System seit 1998; Umweltkennzeichnung Pflicht; codice fiscale für Direktregistrierung nötig |
| Spanien | Ecoembes oder andere zugelassene PRO | Jahresmeldung bis 31. März des Folgejahres |
| Niederlande | Verpact (früher Afvalfonds Verpakkingen) | Umbenennung — ältere Quellen nennen noch den alten Namen |
| Österreich | ARA und weitere Sammelsysteme | Bevollmächtigter für ausländische Hersteller |
| Polen | BDO-Abfalldatenbank | Registrierung in der staatlichen Datenbank erforderlich |
| Schweden | Naturvårdsverket und zugelassene Sammelsysteme | Koordination über die Umweltschutzbehörde |
Frankreich gehört zu den strengsten EPR-Systemen Europas. Neben Verpackungen können Pflichten auch für Textilien, Möbel, Spielzeug, Sportartikel und Gartenprodukte gelten. Zusätzlich verlangt das AGEC-Gesetz das Triman-Logo mit Sortierhinweisen auf allen Verbraucherverpackungen — unabhängig davon, wo das Produkt hergestellt wurde.
Italien arbeitet mit dem CONAI-Konsortium und dem materialabhängigen Umweltbeitrag (Contributo Ambientale CONAI). Die Beiträge für Kunststoffverpackungen werden zum 1. Oktober 2026 angepasst, überwiegend nach oben. Für die Direktregistrierung wird eine italienische Steuernummer benötigt; wer keine erhalten kann, registriert sich über einen Bevollmächtigten.
Wie viele Registrierungen brauchen Sie tatsächlich?
Die Rechnung ist einfacher, als viele denken — und das Ergebnis größer: Anzahl der Länder × Anzahl der betroffenen Abfallströme.
Ein Beispiel: Eine Marke versendet verpackte Elektronik mit Batterien nach Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und in die Niederlande. Das ergibt Verpackungsregistrierungen in fünf Ländern, WEEE in fünf, Batterien in fünf — über zwanzig separate Registrierungen, bevor Beipackzettel (Papier) oder mitgelieferte Textilien überhaupt berücksichtigt sind.
Wer diese Rechnung vor dem Markteintritt aufstellt, plant Budget und Zeitrahmen deutlich realistischer.
EPR in Europa gewinnt weiter an Bedeutung
Die Umweltanforderungen wachsen europaweit weiter. Immer mehr Marktplätze fragen Verpackungsnummern, WEEE-Nummern, Batterieregistrierungen und zusätzliche Meldedaten ab — seit August 2026 nicht mehr freiwillig, sondern weil das Gesetz sie dazu verpflichtet.
Gleichzeitig unterschätzen viele Verkäufer nach wie vor, wie unterschiedlich diese Systeme von Land zu Land sind. Eine deutsche LUCID-Registrierung deckt Frankreich nicht ab, und eine französische Citeo-Meldung ersetzt keine italienische CONAI-Mitgliedschaft.
Fazit
Für manche Unternehmen ist es völlig realistisch, EPR eigenständig zu handhaben. Für andere — besonders internationale Verkäufer in mehreren EU-Ländern — hilft fachliche Begleitung, Verwirrung zu vermeiden, Zeit zu sparen und Compliance-Risiken zu senken.
Bei Packaging Compliance unterstützen wir Amazon-Verkäufer dabei, die deutschen Verpackungsanforderungen zu verstehen, und begleiten sie durch Registrierung und Meldeprozess.
Offizielle Quellen
- PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 (EUR-Lex)
- LUCID — Verpackungsregister Deutschland
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Einwegkunststofffonds (EWKF/DIVID)
- Stiftung EAR — WEEE Deutschland
- Citeo — Frankreich
- ADEME — französische Aufsichtsbehörde
- CONAI — Italien
- Ecoembes — Spanien
- Verpact — Niederlande
- ARA — Österreich
- BDO — Polen
- Naturvårdsverket — Schweden