Die Konformitätserklärung können Sie sofort ausfüllen. Parallel empfehlen wir, bei Ihrem Verpackungslieferanten einige Angaben anzufragen: Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie in alleiniger Verantwortung, dass die Verpackung die Anforderungen erfüllt (Anhang VIII PPWR), und die Angaben des Lieferanten stützen diese Erklärung.
So gehen Sie vor
- Füllen Sie die Konformitätserklärung schon jetzt aus — zum Beispiel mit unserem PPWR-Erklärungsgenerator.
- Senden Sie Ihrem Verpackungslieferanten die Anfrage unten. Sie enthält nur die Punkte, die für die Erklärung rechtlich nötig sind.
- Legen Sie die Antwort, sobald sie da ist, zu Ihrer technischen Dokumentation. An die Erklärung angehängt wird sie nicht.
Anfrage an Ihren Verpackungslieferanten
Text kopieren und an den Lieferanten senden. Die meisten Verpackungshersteller in Asien antworten schneller auf Englisch oder Chinesisch.
Was die Anfrage abfragt — und warum
- Material jeder Komponente — ohne diese Angabe lässt sich keine Anforderung prüfen.
- Schwermetalle: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI darf 100 mg/kg nicht überschreiten (Art. 5 PPWR). Gilt für jede Verpackung.
- PFAS — nur bei Lebensmittelkontakt: Grenzwerte 25 ppb je Substanz, 250 ppb in Summe, 50 ppm Gesamtfluor (Art. 5 PPWR). Hier braucht es Ergebnisse einer Laboranalyse.
- Lebensmittelkontakt — nur bei Lebensmittelkontakt: Bestätigung der Konformität mit Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Was Sie mit der Antwort tun
- Nicht an die Erklärung anhängen. Die Antwort gehört in die technische Dokumentation (Anhang VII PPWR).
- Aufbewahren: 5 Jahre bei Einwegverpackungen, 10 Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen (Art. 15 PPWR, Abs. 3).
- Auf Anfrage vorlegen: Fordert eine Behörde die Unterlagen an, müssen sie innerhalb von 10 Tagen vorliegen (Art. 15 PPWR, Abs. 10).
Wenn der Lieferant nicht oder unklar antwortet
- Antworten wie „food grade", „EU standard" oder „recyclable" beantworten keinen der vier Punkte. Fragen Sie konkret nach — Punkt für Punkt.
- Bitten Sie um vorhandene Unterlagen: Materialdatenblatt, Prüfberichte, eine eigene Konformitätserklärung des Lieferanten.
- Liegen keine Daten vor, lassen Sie gezielt nur das prüfen, was fehlt — nicht die gesamte Verpackung. Mehr dazu im Praxisbeispiel mit Sirup.
Häufige Fragen
Muss ich die Antwort des Lieferanten an die Konformitätserklärung anhängen?
Nein. Die Antwort gehört in die technische Dokumentation. Sie bewahren sie auf und legen sie einer Behörde auf Anfrage innerhalb von 10 Tagen vor.
Muss ich mit dem Ausfüllen der Erklärung auf die Antwort des Lieferanten warten?
Nein. Sie können die Erklärung schon jetzt ausfüllen und die Anfrage parallel senden. Die Angaben des Lieferanten stützen Ihre Erklärung — wir empfehlen daher, sie anzufragen und mit Ihrer technischen Dokumentation aufzubewahren.
Brauche ich den PFAS-Nachweis für jede Verpackung?
Nein, nur für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Die Schwermetall-Bestätigung gilt dagegen für jede Verpackung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 29.09.2026.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) — Art. 5, Art. 15, Anhang VII, Anhang VIII
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 — Materialien mit Lebensmittelkontakt