Wer zum ersten Mal eine PPWR-Konformitätserklärung erstellt, sucht meist nach einem ausgefüllten Beispiel — nicht nach einer leeren Vorlage. Denn die eigentliche Frage ist nicht, welche Felder es gibt, sondern was konkret hineingehört.

Unten sehen Sie ein realistisch ausgefülltes Muster für eine typische Versandverpackung eines Online-Händlers. Darunter erklären wir jedes Feld einzeln: was gehört hinein, woher bekommen Sie die Angabe, und was sind die häufigsten Fehler.

Wichtig: Anhang VIII der PPWR schreibt die Pflichtangaben vor, aber es gibt kein amtliches Formular zum Ausfüllen. Jedes Unternehmen erstellt die Erklärung selbst. Dieses Muster zeigt eine Struktur, die alle Punkte aus Anhang VIII abdeckt.

Das ausgefüllte Muster

Das folgende PPWR-Konformitätserklärung Muster zeigt ein vollständig ausgefülltes Beispiel für eine Versandverpackung im Onlinehandel — in Originalgröße A4, so wie das fertige PDF aussieht. Wer eine Konformitätserklärung Verpackung Vorlage sucht, findet hier nicht nur die leeren Felder, sondern konkrete Beispielangaben für jede Position aus Anhang VIII.

PPWR-Konformitätserklärung · Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 39 / Anhang VIII Seite 1 / 1

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (VERPACKUNG)

DE · Deutschland

Gemäß Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) Anhang VIII & VerpackG  |  Erklärungsnummer: KE-2026-0042

1

Angaben zum Wirtschaftsakteur

Rolle: Hersteller/Erzeuger (eigene Marke)

Pflichtangaben nach Anhang VIII, Nr. 2:

Erzeuger: Musterkosmetik GmbH, Industriestraße 14, 50827 Köln, Deutschland

Bevollmächtigter: —

Zusätzliche Angaben zur Rückverfolgbarkeit (nicht durch Anhang VIII vorgeschrieben):

LUCID Reg.-Nr.: DE4712345678901     USt-IdNr.: DE812345678

Kontakt: compliance@musterkosmetik.de

2

Identifikation & Beschreibung der Verpackung

Pflichtangaben nach Anhang VIII, Nr. 1 & 4:

Verpackungs-ID: PK-VERSAND-M-2026-01

Verpackungsart: Verkaufsverpackung

Beschreibung: Faltschachtel aus Wellpappe, 240 × 180 × 100 mm, mit LDPE-Luftpolsterfolie als Schutzverpackung und Papier-Klebeband. Verwendung: Versand von Kosmetikprodukten im Onlinehandel.

Zusätzliche Angaben zur Rückverfolgbarkeit:

Zugeordnetes Produkt/SKU: KOS-SET-200     Charge: 2026-08

3

Materialaufschlüsselung

KomponenteKategorieMaterialGewichtEntsorgung
Primär (Sales)FaltschachtelPAP 20 (Wellpappe)142 gPapier/Pappe
SchutzLuftpolsterfolieLDPE 0411 gKunststoff
VerschlussKlebebandPAP 22 (Papier)4 gPapier/Pappe
4

Konformitätserklärung & Normen

Wir erklären unter alleiniger Verantwortung, dass die oben beschriebene Verpackungseinheit allen anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) sowie des deutschen VerpackDG entspricht.

- Schwermetallgrenzwerte und Stoffbeschränkungen gemäß PPWR Art. 5 eingehalten (inkl. PFAS)
- Design for Recycling gemäß PPWR Art. 6 erfüllt
- Verpackung auf notwendiges Mindestmaß minimiert gemäß PPWR Art. 10
- Kennzeichnungspflichten gemäß PPWR Art. 12 erfüllt

Normen/Spezifikationen: EN 13430:2004 (Orientierung), interne Materialprüfung Rev. 3, Lieferantenerklärungen vom 12.06.2026

Notifizierte Stelle: Entfällt

5

Ausstellungsort, Datum & Unterschrift

Ort, Datum: Köln, 18.08.2026

Name/Funktion: Anna Fischer, Geschäftsführerin

(rechtsverbindliche Unterschrift)

Erstellt mit packaging-compliance.de — Struktur gemäß Art. 39 & Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40. Für die inhaltliche Richtigkeit ist der Erzeuger verantwortlich. Alle Werte in diesem Muster sind frei erfunden.

Originalgröße A4 — auf kleinen Bildschirmen verkleinert dargestellt.

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Jedes Feld einzeln erklärt

Erklärungsnummer

KE-2026-0042

Eine interne Nummer, die Sie selbst vergeben. Es gibt kein vorgeschriebenes Format. Wichtig ist nur, dass sie eindeutig ist und Sie das Dokument später in Ihren Unterlagen wiederfinden. Viele nutzen Jahr + fortlaufende Nummer.

Rolle

Hersteller/Erzeuger (eigene Marke)

Juristisch entscheidend. „Erzeuger" nach Art. 3 Nr. 13 PPWR ist, wer die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt — auch wenn ein Dritter sie produziert. Wer Ware von außerhalb der EU einführt, ist in der Regel Importeur mit eigenen Pflichten nach Art. 14.

Erzeuger (Name und Anschrift)

Musterkosmetik GmbH, Industriestraße 14, 50827 Köln

Vollständige Firmierung wie im Handelsregister, mit ladungsfähiger Anschrift. Postfach genügt nicht. Sitzt Ihr Unternehmen außerhalb der EU, brauchen Sie zusätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz in der EU — dessen Daten kommen in die Zeile darunter.

Verpackungs-ID

PK-VERSAND-M-2026-01

Existiert nirgends vorgefertigt — Sie vergeben sie selbst als internes Kennzeichen für diesen Verpackungstyp. Sinnvoll ist ein sprechendes Kürzel, aus dem Sie später erkennen, welche Verpackung gemeint ist. Für jede unterschiedliche Verpackung brauchen Sie eine eigene Erklärung.

Verpackungsart

Verkaufsverpackung

Die PPWR unterscheidet vier Arten: Verkaufsverpackung (umgibt das Produkt beim Verkauf an den Endkunden), Umverpackung (bündelt mehrere Verkaufseinheiten), Transportverpackung (für den Versand, für den Endkunden meist nicht sichtbar) und Serviceverpackung (erst am Verkaufsort befüllt, z. B. Bäckertüte).

Beschreibung

Faltschachtel aus Wellpappe, 240 × 180 × 100 mm, mit LDPE-Luftpolsterfolie …

Der häufigste Schwachpunkt in der Praxis. Die Beschreibung muss so genau sein, dass eine Behörde die Verpackung eindeutig zuordnen kann: Material, Maße, Aufbau, Verwendungszweck. „Karton" reicht nicht.

Materialaufschlüsselung

PAP 20 (Wellpappe) · 142 g · Papier/Pappe

Hier brauchen Sie Daten von Ihrem Verpackungslieferanten: Materialart mit Recyclingcode und Gewicht je Komponente. Jede Komponente einzeln — Schachtel, Polstermaterial, Klebeband, Etikett. Bei Verbunden die Aufschlüsselung je Schicht.

Erfüllte Anforderungen (Art. 5–12)

Art. 5, 6, 10, 12

Nicht jede Anforderung gilt für jede Verpackung. Art. 5 (Stoffe), Art. 6 (Recyclingfähigkeit), Art. 10 (Minimierung) und Art. 12 (Kennzeichnung) betreffen praktisch alle. Art. 7 (Rezyklatanteil) nur bei Kunststoffanteil, Art. 9 (Kompostierbarkeit) nur bei entsprechender Auslobung, Art. 11 nur bei echten Mehrwegsystemen. Nur zutreffende Punkte aufführen — das macht die Erklärung präziser und im Zweifel besser verteidigbar.

Normen und Spezifikationen

EN 13430:2004, interne Materialprüfung Rev. 3, Lieferantenerklärungen

Da harmonisierte Normen unter der PPWR größtenteils noch entwickelt werden, tragen die meisten Unternehmen hier ihre tatsächliche Nachweisgrundlage ein: herangezogene Normen als Orientierung, interne Prüfverfahren, Lieferantenerklärungen mit Datum. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

Ort, Datum, Name, Unterschrift

Köln, 18.08.2026 · Anna Fischer, Geschäftsführerin

Unterschreiben muss eine zeichnungsberechtigte Person. Mit der Unterschrift übernimmt das Unternehmen die alleinige rechtliche Verantwortung für die Konformität (Art. 39 Abs. 4 PPWR). Das Datum darf nicht nach dem Inverkehrbringen liegen.

Häufige Fehler

Eine Erklärung für alle Verpackungen. Jeder unterschiedliche Verpackungstyp braucht eine eigene Erklärung. Wer Kosmetik in drei Schachtelgrößen versendet, braucht drei Dokumente.

Zu vage Beschreibung. „Versandkarton" ohne Maße, Material und Aufbau erfüllt die Anforderung an die eindeutige Identifikation nicht.

Pauschales Abhaken aller Artikel. Wer Art. 9 (Kompostierbarkeit) bestätigt, obwohl die Verpackung gar nicht kompostierbar ausgelobt ist, erklärt etwas Falsches.

Keine Aufbewahrung. Die Erklärung ist zusammen mit der technischen Dokumentation aufzubewahren: 5 Jahre bei Einwegverpackungen, 10 Jahre bei wiederverwendbaren.

Dieses Muster dient der allgemeinen Orientierung. Alle Angaben darin sind frei erfunden. Für die inhaltliche Richtigkeit Ihrer eigenen Erklärung sind Sie verantwortlich.