Füllen Sie das Formular aus — jedes Feld erklärt, was gemeint ist und woher Sie die Angabe bekommen. Die Vorschau aktualisiert sich automatisch. Mehr zum Hintergrund: unser VerpackDG-2026-Leitfaden.
Die PPWR-Konformitätserklärung (offiziell: EU-Konformitätserklärung für Verpackungen, englisch PPWR Declaration of Conformity oder kurz PPWR DoC) ist die schriftliche Selbsterklärung des Herstellers nach Art. 39 PPWR (Verordnung (EU) 2025/40), dass eine bestimmte Verpackung die Anforderungen der Art. 5–12 erfüllt. Ihre verbindliche Struktur ergibt sich aus Anhang VIII PPWR. Ab dem 12. August 2026 darf keine Verpackung ohne gültige Konformitätserklärung auf den EU-Markt gebracht werden.
Dieser Generator führt Sie durch jedes Pflichtfeld nach Anhang VIII und erstellt daraus automatisch ein fertiges PDF — als Vorlage bzw. Muster zur Orientierung oder direkt als unterschriftsfertiges Dokument, wahlweise auf Deutsch oder Englisch (und sieben weiteren Sprachen, je nach Zielmarkt gemäß Art. 39(2) PPWR).
Eine einzelne Bestellung besteht oft aus mehreren Verpackungsebenen — z. B. das Glas mit Etikett (Verkaufsverpackung) und separat der Versandkarton mit Polsterung (Transport-/E-Commerce-Verpackung). Das sind zwei getrennte Kategorien nach PPWR, auch wenn beide zur selben Bestellung gehören. Jede Ebene braucht ihre eigene Erklärung — füllen Sie dieses Formular also einmal pro Ebene aus, nicht einmal pro Bestellung.
Verpackung aus einem Land außerhalb der EU (z. B. China)? Existiert in der Lieferkette kein in der EU ansässiger Hersteller, übernehmen Sie als Einführer dessen Pflichten in vollem Umfang — auf die bloße Zusage des Lieferanten allein können Sie sich rechtlich nicht verlassen.
Neutrale Transportverpackung von einem EU-Lieferanten? Dann reicht es in der Regel, dessen Konformitätsnachweis anzufordern — Sie müssen ihn nicht selbst neu erstellen.
5 Minuten sparen Sie sich, wenn diese Angaben schon griffbereit sind — sonst müssen Sie zwischendurch bei Ihrem Lieferanten nachfragen.
Die meisten Verpackungslieferanten haben diese Angaben bereits vorliegen, geben sie aber nur auf Anfrage heraus. Nutzen Sie gerne diese Vorlage:
Wichtiger Hinweis: Dieser Generator hilft beim korrekten Ausfüllen des Dokuments — er ersetzt nicht Ihre eigene Prüfung der Angaben. Das bedeutet nicht automatisch ein Labor oder ein externes Gutachten: In den meisten Fällen reicht es, die Angaben Ihres Verpackungslieferanten (Material, Zusammensetzung, ggf. vorhandene Prüfergebnisse) zu sammeln und aufzubewahren — sogenannte technische Dokumentation nach Annex VII. Was das konkret bedeutet, erklären wir Schritt für Schritt in unserem Q&A-Leitfaden.
Jeder, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringt — unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt keine allgemeine Ausnahme für kleine Unternehmen oder Einzelhändler von der Erklärungspflicht selbst, auch wenn manche Detailanforderungen (z.B. bei den Materialprüfungen) je nach Umfang der Tätigkeit variieren können.
Ja. Die PPWR unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße bei der grundsätzlichen Pflicht zur Konformitätserklärung. Einzelne Fristen und Übergangsregelungen für bestimmte Anforderungen werden politisch diskutiert (z.B. mögliche Erleichterungen für Kleinstunternehmen beim Bevollmächtigten, Stand: noch nicht final beschlossen) — die Erklärungspflicht selbst betrifft aber grundsätzlich auch KMU.
Nein, nicht zwingend. Die Erklärung ist an die Verpackungsspezifikation gebunden, nicht an das einzelne Produkt. Nutzen mehrere Produkte exakt dieselbe Verpackung (gleiches Material, gleiche Komponenten), reicht eine gemeinsame Erklärung — alle betroffenen SKUs werden im Formular unter "Zugeordnetes Produkt/SKU" gemeinsam aufgeführt. Unterscheidet sich die Verpackung (anderes Glas, andere Faltschachtel, anderer Verschluss), brauchen Sie eine neue Verpackungs-ID und damit eine eigene Erklärung. Bei größerem Sortiment mit mehreren Verpackungsvarianten kontaktieren Sie uns gerne — wir helfen, den Überblick zu behalten.
Ja. PPWR unterscheidet Verkaufsverpackung, Umverpackung und Transportverpackung (inkl. E-Commerce-Verpackung) als eigene Kategorien — eine Verpackungseinheit kann nicht zwei Kategorien gleichzeitig angehören. Verkaufen Sie z. B. ein Produkt in einem Glas mit Etikett (Verkaufsverpackung), das Sie zusätzlich in einem Karton mit Polsterung versenden (Transportverpackung), sind das zwei getrennte Ebenen mit zwei getrennten Erklärungen — auch wenn beide zur selben Bestellung gehören.
Als Einführer müssen Sie vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass der Hersteller außerhalb der EU die Konformitätsbewertung durchgeführt und eine Erklärung erstellt hat. Existiert kein in der EU ansässiger Hersteller in der Lieferkette, übernehmen Sie diese Pflichten vollständig selbst — die Zusicherung des Lieferanten allein reicht rechtlich nicht aus. In der Praxis bedeutet das meist: die nötigen Materialangaben beim Lieferanten anfordern (am besten schon bei der Bestellung festlegen) und die Erklärung selbst mit diesem Generator erstellen.
Nicht automatisch. Die PPWR sieht für die meisten Verpackungen eine interne Fertigungskontrolle vor — keine verpflichtende externe Laborprüfung jeder einzelnen Verpackung. Sie stützen sich auf die Informationen Ihres Verpackungslieferanten (Material, Zusammensetzung, ggf. vorhandene Prüfergebnisse), nicht auf eigene Chemieanalysen.
Nein. Die Beschränkung von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom (max. 100 mg/kg) existiert bereits seit der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG von 1994. PPWR übernimmt diesen Grenzwert unverändert — Sie fangen im August 2026 nicht bei null an. Mehr dazu und weitere Antworten auf echte Praxisfragen: unser ausführlicher Q&A-Leitfaden.
Name & Adresse sind Pflicht nach Annex VIII, Nr. 2. LUCID, VAT und E-Mail sind zusätzliche Angaben zur Rückverfolgbarkeit, nicht wörtlich in Annex VIII gefordert.
Annex VIII, Nr. 1 & 4 — die Verpackung, nicht das Produkt
Jede Komponente der Verpackung einzeln
| Komponente | Kategorie | Material & Code | Gewicht (g) | Entsorgung |
|---|---|---|---|---|
Die häufigsten Materialien im Versandhandel — zum schnellen Nachschlagen oder zum Weiterleiten an Ihren Lieferanten (auch auf Englisch/Chinesisch, siehe unten).
Annex VIII, Nr. 5, 6 & 7
Eine getippte Unterschrift ist rechtlich ausreichend (keine handschriftliche Signatur vorgeschrieben)
⏱️ ca. 5 Min.
PPWR-Aufkleber für die Verpackung drucken
Erstellen Sie ein druckfertiges Etikett mit PPWR-ID, Name und Adresse — passend zu der Erklärung, die Sie gerade heruntergeladen haben.
Schreiben Sie uns kurz — wir antworten meist innerhalb von 24h.