Viele Amazon-Verkäufer in Deutschland sind unsicher, ob sie im Einwegkunststofffonds (EWKFonds / DIVID) melden müssen. Besonders verbreitet ist diese Unsicherheit bei Lebensmittelverkäufern mit Kunststoffverpackungen.
Ein wesentlicher Grund: Amazon fragt zunehmend Compliance-Angaben ab, und Verkäufer fürchten Verstöße — selbst dort, wo das Gesetz selbst schwer auszulegen ist.
Stand dieses Beitrags: Alle Angaben wurden im August 2026 anhand des EWKFondsG und der Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes überprüft. Seit November 2025 gibt es eine Neuerung, die genau diese Frage für viele Lebensmittelverkäufer entscheidet.
Warum das so verwirrend ist
Der Einwegkunststofffonds gilt nur für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Viele Verkäufer tun sich jedoch schwer einzuschätzen, ob ihre Verpackung tatsächlich darunter fällt.
Besonders kompliziert wird es für Honigverkäufer, Lebensmittelmarken, Importeure und alle, die Kunststoffeimer oder -behälter verwenden.
Die 500-Gramm-Schwelle: die klarste Antwort seit November 2025
Dies ist die wichtigste Neuerung, und viele ältere Beiträge kennen sie noch nicht. Am 3. November 2025 hat das Umweltbundesamt per Verwaltungsvorschrift eine Mengenschwelle eingeführt.
Tüten, Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter, deren bestimmungsgemäßer Lebensmittelinhalt mehr als 500 Gramm beträgt, gelten nicht mehr als Produkte zum unmittelbaren Verzehr — und sind damit nicht abgabepflichtig.
Was das für Honig bedeutet: Ein Honigeimer mit 1 Kilogramm oder 2,5 Kilogramm Inhalt liegt eindeutig über der Schwelle. Nach der aktuellen Verwaltungspraxis fällt er damit nicht unter die Abgabepflicht. Ein 250-Gramm-Glas oder eine kleine Portionspackung wären dagegen weiter zu prüfen.
Die Schwelle gilt entsprechend auch für leere Lebensmittelbehälter wie Mitnahmeboxen oder Salatschalen. Ist die spätere Füllmenge unbekannt, wird auf das typische Füllgewicht vergleichbarer Behälter abgestellt.
Praktische Konsequenz: Familien- und Großpackungen bei Backwaren, Feinkost, Fleisch und Fertiggerichten sind seither vielfach entlastet. Wer für zurückliegende Zeiträume bereits Mengen oberhalb dieser Schwelle gemeldet hat, sollte seine Meldungen prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
Der Unterschied, den viele Verkäufer übersehen
Unabhängig von der Mengenschwelle gilt ein grundlegendes Kriterium: Entscheidend ist, ob die Verpackung für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist — also für Speisen, die ohne weitere Zubereitung direkt verzehrt werden, typischerweise unterwegs.
Genau hier beginnt die Verwirrung: Viele verpackte Lebensmittel, die online verkauft werden, fallen nicht automatisch in dieselbe Kategorie wie eine Take-away-Box.
Beispiel: Honig im Kunststoffeimer
Auf den ersten Blick wirkt ein Kunststoff-Honigeimer wie eine Einwegkunststoffverpackung. Die rechtliche Einordnung hängt jedoch davon ab, wie und wann das Produkt abgefüllt wird, ob es für den sofortigen Verzehr bestimmt ist und wie es zum Verbraucher gelangt.
Seit November 2025 lässt sich der Fall in den meisten Fällen deutlich schneller klären: Liegt der Inhalt über 500 Gramm, entfällt die Abgabepflicht für diese Verpackung. Damit ist der häufigste Streitfall der Branche für die große Mehrheit der Honigeimer entschieden.
Die Logik hinter dem Einwegkunststofffonds
Was das Verständnis erheblich erleichtert, ist der Zweck des Fonds. Es handelt sich im Kern um einen Fonds zur Reinigung des öffentlichen Raums — finanziert werden Straßenpapierkörbe, Parkreinigung und die Beseitigung von Vermüllung.
Deshalb konzentriert sich das Gesetz auf Produkte, die mit unmittelbarem Verzehr, Take-away-Speisen, Vermüllung im öffentlichen Raum und Unterwegs-Verpackungen verbunden sind.
Diese Perspektive erklärt, warum nicht jeder Kunststoff-Lebensmittelbehälter gleich behandelt wird. Rohfleisch oder Honig in größeren Kunststoffeimern werden üblicherweise zu Hause verbraucht und über den Gelben Sack entsorgt — sie landen nicht als Abfall im Park. Ein Kaffeebecher zum Mitnehmen dagegen schon.
Wer diese Logik verinnerlicht hat, kann die meisten Grenzfälle selbst einschätzen: Wird dieses Produkt typischerweise unterwegs verzehrt und die Verpackung anschließend im öffentlichen Raum weggeworfen?
Welche Produktarten überhaupt erfasst sind
Maßgeblich ist die abschließende Liste in Anlage 1 EWKFondsG. Nur die dort genannten Produktarten lösen eine Abgabepflicht aus:
Steht Ihre Verpackungsart nicht auf dieser Liste, entsteht keine Abgabepflicht — unabhängig davon, wie viel Kunststoff sie enthält.
VerpackG und Einwegkunststofffonds sind zwei getrennte Systeme
Viele Verkäufer verwechseln das Verpackungsgesetz mit dem Einwegkunststofffonds. Es handelt sich um unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Regeln — ein Unternehmen kann Pflichten nach dem VerpackG haben, aber nicht nach dem EWKFondsG.
Das ist eines der größten Missverständnisse bei Verkäufern, die neu nach Deutschland kommen. Die Zahlung an ein Duales System ersetzt die EWKF-Abgabe nicht — und umgekehrt.
Warum Verkäufer Angst haben
Viele Amazon-Verkäufer fürchten Compliance-Verstöße, Amazon-Beschränkungen, rechtliche Risiken und Bußgelder. Manche Unternehmen erwägen daher teure Rechtsgutachten, nur um überhaupt zu klären, ob sie betroffen sind.
Für kleinere Betriebe wirkt es unverhältnismäßig, hohe Summen zu zahlen, um am Ende zu erfahren, dass das Gesetz womöglich gar nicht greift. Genau deshalb lohnt es sich, zuerst die beiden einfachen Prüfschritte selbst durchzugehen: Steht meine Produktart in Anlage 1? Und liegt der Inhalt über 500 Gramm?
Warum niemand eine klare Antwort geben will
Ein weiteres Problem: Viele Dienstleister vermeiden verbindliche Aussagen. Das Gesetz ist komplex und produktspezifisch, und niemand möchte die Haftung übernehmen.
Unternehmen bleiben dadurch im Unklaren, ob sie sich registrieren müssen, ob sie melden müssen oder ob ihre Verpackung außerhalb des Anwendungsbereichs liegt. Die 500-Gramm-Schwelle hat diese Grauzone für Lebensmittelverpackungen inzwischen deutlich verkleinert.
Sorgfältige Prüfung bleibt wichtig
Die Einordnung von Verpackungspflichten in Deutschland erfordert weiterhin eine genaue Betrachtung von Produktart, Verpackungsart, Abfüllprozess, Vertriebsweg und rechtlichen Definitionen — bei Lebensmitteln besonders.
Zwei Fragen bringen Sie jedoch schon sehr weit: Ist meine Produktart überhaupt in Anlage 1 gelistet? Und liegt der bestimmungsgemäße Inhalt über 500 Gramm?
Fazit
Die Auslegung des Einwegkunststofffonds ist für Lebensmittelverkäufer mit Kunststoffverpackungen anspruchsvoll. Viele Amazon-Verkäufer gehen davon aus, dass sämtliche Kunststoff-Lebensmittelverpackungen automatisch unter das Gesetz fallen — die Realität ist differenzierter.
Den Unterschied zwischen Verpackungsrecht und Einwegkunststoffrecht zu verstehen, ist für Unternehmen mit Verkauf in Deutschland außerordentlich wichtig. Seit November 2025 gibt die 500-Gramm-Schwelle vielen Lebensmittelverkäufern dabei erstmals einen klaren Anhaltspunkt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Verpackungs- und EWKFonds-Pflichten hängen von konkreten Produkten, Verpackungsarten und Geschäftssituationen ab. Für verbindliche Einschätzungen sollten Unternehmen fachlichen Rat einholen.
Offizielle Quellen
- PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 (EUR-Lex)
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- LUCID — Verpackungsregister
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- VerpackG § 36 — Bußgeldvorschriften
- Einwegkunststofffonds — Plattform DIVID
- Umweltbundesamt: EWKF-Informationsseite
- Stiftung EAR — WEEE