Detailed answers for sellers and companies working with the German market.
Ja. Kaufland ist ein elektronischer Marktplatz im Sinne des VerpackG und darf seit dem 1. Juli 2022 nur Händler zulassen, die ordnungsgemäß im LUCID-Register eingetragen sind. Die LUCID-Nummer wird bereits bei der Verkäuferregistrierung abgefragt und regelmäßig gegen das öffentliche Register abgeglichen.
Sie brauchen dafür keine gesonderte Kaufland-Nummer: eine LUCID-Registrierung gilt für alle Vertriebskanäle. Wichtig ist nur, dass die Verpackungsmengen aus allen Kanälen zusammen gemeldet und lizenziert werden.
eBay fragt die LUCID-Nummer bei gewerblichen Verkäufern im Verkäuferkonto ab und gleicht sie mit dem öffentlichen Register ab. Fehlt der Eintrag oder stimmt der Firmenname nicht exakt überein, werden Angebote eingeschränkt oder das Konto für den deutschen Markt gesperrt.
Das ist keine Firmenpolitik von eBay: Marktplatzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Verkauf zu unterbinden, wenn keine gültige Registrierung vorliegt. Auch Privatverkäufer können betroffen sein, sobald der Verkauf gewerblichen Charakter annimmt.
Ja. OTTO Market verlangt von allen Partnern eine gültige LUCID-Nummer und den Nachweis der Systembeteiligung. Die Angaben werden bei der Onboarding-Prüfung erhoben und später stichprobenartig kontrolliert.
Es gilt dieselbe LUCID-Nummer wie für Amazon, eBay oder den eigenen Shop. Achten Sie darauf, dass der bei OTTO hinterlegte Firmenname zeichengenau mit dem LUCID-Eintrag übereinstimmt — Abweichungen wie „GmbH" statt „GmbH & Co. KG" führen zur Ablehnung.
Für den eigenen Online-Shop gelten exakt dieselben Pflichten wie auf Marktplätzen — mit einem Unterschied: Es gibt keine Plattform, die Sie kontrolliert und erinnert. Die Verantwortung liegt vollständig bei Ihnen.
Erforderlich sind Registrierung im LUCID-Register, Beteiligung an einem Dualen System und die jährliche Mengenmeldung. Erfasst wird die gesamte Versandverpackung: Karton, Füllmaterial, Klebeband, Polybeutel. Mehr dazu im Beitrag Unterschied zwischen LUCID und Lizenzierung.
Ja, sobald Sie verpackte Ware physisch an deutsche Kunden liefern. Der Verkaufskanal spielt keine Rolle — auch ein Verkauf per Direktnachricht oder über Instagram Shopping löst die Pflicht aus.
Entscheidend ist nicht der Marktplatz, sondern wer die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Instagram prüft die Compliance derzeit nicht aktiv, was die Pflicht jedoch nicht aufhebt. Nutzen Sie dieselbe LUCID-Nummer wie für Ihre übrigen Kanäle und zählen Sie die Mengen zusammen.
Shopify ist eine Shop-Software, kein Marktplatz — es fragt daher keine EPR-Daten ab und übernimmt keine Mitverantwortung. Die Pflichten treffen Sie in vollem Umfang und ohne Erinnerung durch die Plattform.
Praktisch heißt das: LUCID-Registrierung vor dem ersten Verkauf, Vertrag mit einem Dualen System, Mengenmeldung bis zum 15. Mai des Folgejahres. Empfehlenswert ist, die LUCID-Nummer im Impressum oder in den Rechtstexten anzugeben — das erleichtert Prüfungen und schafft Vertrauen.
Sie brauchen nur eine LUCID-Registrierung — sie gilt kanalübergreifend. Was Sie brauchen, ist eine saubere Zusammenführung der Mengen.
Bewährt hat sich diese Reihenfolge: Verpackungsgewichte je Artikel einmalig ermitteln (Karton, Füllmaterial, Produktverpackung getrennt nach Material), dann monatlich die Stückzahlen aus allen Kanälen exportieren und mit den Gewichten multiplizieren. Für Amazon liefert der EPR-Kategoriebericht in Seller Central die Daten bereits vorberechnet — für Shopify und Etsy müssen Sie selbst auswerten. Die Summe aus allen Kanälen melden Sie identisch an LUCID und an Ihr Duales System.
Ja. Etsy verlangt von Verkäufern, die nach Deutschland liefern, eine LUCID-Nummer und blendet ohne Eintrag Angebote für deutsche Käufer aus.
Das Gesetz kennt keine Ausnahme für Handmade-Verkäufer, Kleingewerbe oder Einzelpersonen und auch keine Bagatellgrenze — die Pflicht beginnt bei der ersten verpackten Sendung. Für kleine Mengen sind die Lizenzkosten allerdings gering und liegen bei vielen Anbietern im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr.
Der Ablauf entspricht dem anderer Marktplätze: Abfrage der LUCID-Nummer bei der Verkäuferregistrierung, automatisierter Abgleich mit dem öffentlichen LUCID-Register und anschließend periodische Wiederholungsprüfungen.
Geprüft werden Nummer und Firmenname. Der häufigste Ablehnungsgrund ist keine fehlende Registrierung, sondern eine Abweichung in der Schreibweise zwischen Marktplatzkonto und LUCID-Eintrag. Prüfen Sie beide Einträge auf zeichengenaue Übereinstimmung, bevor Sie den Support kontaktieren.
Ja. Zalando fordert im Partner-Programm die LUCID-Nummer und den Nachweis der Systembeteiligung an und trägt als Marktplatzbetreiber Mitverantwortung.
Für Textilien gilt zusätzlich: Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Textil-EPR in Deutschland eingeführt wird, kann eine weitere Registrierung hinzukommen. Die Verpackungspflicht nach VerpackG besteht davon unabhängig bereits jetzt — für Versandkarton, Polybeutel und Füllmaterial.
Global Selling ändert an den deutschen Pflichten nichts. Sobald Sie amazon.de aktivieren und Ware an deutsche Endkunden geliefert wird, gelten dieselben VerpackG-Verpflichtungen wie für ein deutsches Unternehmen.
Entscheidend ist nicht der Marktplatz, sondern wer die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Der Firmensitz ist unerheblich. Amazon prüft die Registrierung im Bereich Kontozustand → Einhaltung gesetzlicher Vorschriften; ohne gültige Nummer werden Angebote für den deutschen Marktplatz deaktiviert. Details im Beitrag Amazon Deutschland für ausländische Verkäufer.
Ja — aber nicht nach Produktkategorie, sondern nach Abfallstrom. Eine einzige LUCID-Nummer deckt sämtliche Verpackungen ab, unabhängig von der Warengruppe.
Zusätzliche Nummern entstehen jedoch bei anderen Systemen: WEEE (Stiftung EAR) für Elektrogeräte, eine Batterieregistrierung für Produkte mit Batterien und DIVID für bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Ein Marktplatz kann daher zu Recht mehrere Nummern verlangen — er fragt aber nach verschiedenen Systemen, nicht nach mehreren LUCID-Nummern.
Über das öffentliche LUCID-Register. Dort geben Sie den Firmennamen oder die 13-stellige Nummer ein und erhalten Registrierungsstatus, Markennamen und Registrierungsdatum.
Das Register ist bewusst öffentlich: Es erlaubt Marktplätzen, Geschäftspartnern und Mitbewerbern, die Compliance zu überprüfen. Nutzen Sie es auch für sich selbst — etwa um vor einer Bestellung zu prüfen, ob Ihr Dropshipping-Lieferant tatsächlich eingetragen ist.
Es kommt darauf an, wo die Verpackung als Abfall anfällt. Systembeteiligungspflichtig sind Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher landen.
Reine B2B-Ketten mit Lieferung an gewerbliche Abnehmer und Rückführung über gewerbliche Entsorgung lösen keine Systembeteiligungspflicht aus. Die Registrierungspflicht in LUCID besteht seit dem 1. Juli 2022 dennoch — sie gilt für alle Verpackungen, auch für nicht systembeteiligungspflichtige Transportverpackungen. Vorsicht bei Mischformen: Sobald auch nur ein Teil an Privatkunden geht, wird dieser Anteil lizenzpflichtig.
Ja. Bol.com ist seit der Expansion nach Deutschland ein elektronischer Marktplatz im Sinne des VerpackG. Verkäufe an deutsche Käufer lösen die Standardpflichten aus: LUCID-Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldung.
Beachten Sie: Eine niederländische Registrierung bei Verpact deckt Deutschland nicht ab. EPR-Registrierungen gelten pro Land — wer in beide Märkte liefert, braucht beide. Mehr dazu im Beitrag EPR-Nummern in EU-Ländern.
Shopify Markets ist ein Werkzeug zur Lokalisierung von Währung, Sprache und Steuern — es ändert an den EPR-Verpflichtungen nichts.
Sobald Sie über Markets den deutschen Markt bedienen und verpackte Ware dorthin liefern, gilt die Standard-LUCID-Pflicht. Da Shopify keine Compliance-Prüfung vornimmt, gibt es keine Warnung, wenn etwas fehlt — die Kontrolle erfolgt gegebenenfalls erst durch die ZSVR oder eine Abmahnung. Richten Sie die Registrierung deshalb ein, bevor Sie den deutschen Markt freischalten.
Ja, bei physischer Lieferung verpackter Ware an deutsche Käufer. TikTok Shop führt derzeit noch keine so strenge EPR-Verifizierung durch wie Amazon oder eBay — die gesetzlichen Pflichten bestehen jedoch unverändert.
Rechnen Sie damit, dass sich das ändert: Marktplatzbetreiber sind gesetzlich zur Prüfung verpflichtet, und die Durchsetzung wird schrittweise verschärft. Wer erst reagiert, wenn die Abfrage kommt, verliert Verkaufszeit — die Systembeteiligung und die Datenmeldung brauchen Vorlauf.
Beim Click & Collect entscheidet, ob überhaupt eine Versandverpackung entsteht. Holt der Kunde die Ware in der Filiale ab und erhält sie in der Produktverpackung, fällt keine zusätzliche Versandverpackung an — die Produktverpackung selbst bleibt aber systembeteiligungspflichtig.
Wird die Ware für die Abholung zusätzlich verpackt oder in eine Tragetasche gegeben, ist auch diese Verpackung zu melden. Tragetaschen, die erst bei der Übergabe befüllt werden, gelten als Serviceverpackungen — hier kann die Lizenzierung nach § 7 Absatz 2 VerpackG auf den Lieferanten verlagert werden, die Registrierung jedoch nicht.
Nein — solange das Portal nur vermittelt. Idealo, billiger.de oder Google Shopping leiten den Nutzer an Ihren Shop weiter; der Kaufvertrag entsteht bei Ihnen, und Sie versenden die Ware.
Die LUCID-Pflicht ergibt sich daher nicht aus dem Portal, sondern aus Ihrem eigenen Versand. Anders liegt der Fall, wenn ein Portal einen eigenen Checkout mit Direktkauf betreibt — dann handelt es sich funktional um einen Marktplatz, der die Registrierung abfragen muss.
D2C-Verkäufe unterliegen denselben Pflichten wie jeder andere Direktversand an deutsche Endverbraucher — mit dem Unterschied, dass Sie in der Regel größere Mengen unter einer Marke bewegen.
Praktisch bedeutet das zweierlei: Erstens sind alle Markennamen im LUCID-Eintrag zu hinterlegen; startet eine neue Marke, muss die Registrierung ergänzt werden. Zweitens erreichen wachsende D2C-Marken irgendwann die Schwellen für die Vollständigkeitserklärung — 80 t Glas, 50 t Papier oder 30 t sonstige Materialien im Kalenderjahr.
Ja, sobald Sie über Cdiscount an deutsche Kunden liefern. Cdiscount ist primär ein französischer Marktplatz — die deutsche LUCID-Pflicht entsteht durch die Lieferung, nicht durch den Sitz der Plattform.
Wichtig für die Kalkulation: Verkaufen Sie über Cdiscount auch nach Frankreich, brauchen Sie dort zusätzlich eine Registrierung bei Citeo. EPR-Registrierungen gelten pro Land, ein Single-Window-Verfahren existiert nicht.
Indirekt, aber spürbar. Eine fehlende oder fehlerhafte EPR-Registrierung wirkt sich nicht auf Sterne oder Käuferbewertungen aus — sie schlägt jedoch auf die Kontogesundheit durch.
Typische Folgen sind Compliance-Warnungen im Verkäuferkonto, deaktivierte Angebote und im Wiederholungsfall Einschränkungen des Kontos. Da deaktivierte Angebote ihre Verkaufshistorie und damit ihr Ranking verlieren, wirkt sich der Ausfall auch nach der Wiederherstellung noch wochenlang aus.
Ja, bei Lieferung an deutsche Endkunden. Galaxus ist mit galaxus.de auf dem deutschen Markt aktiv und tritt dort als Marktplatz auf, der Drittanbieter zulässt.
Beachten Sie den Schweizer Hintergrund: Eine Registrierung in der Schweiz ersetzt die deutsche nicht. Maßgeblich ist allein, dass verpackte Ware erstmals auf dem deutschen Markt bereitgestellt wird — daraus folgt die Pflicht zu LUCID-Registrierung und Systembeteiligung.
Das hängt vom Vertragsmodell ab. Kauft Lidl die Ware ein und verkauft sie im eigenen Namen, liegt die Verpackungsverantwortung für die Verkaufsverpackung bei Lidl — Sie liefern dann B2B.
Verkaufen Sie dagegen als Drittanbieter über den Lidl-Marktplatz an Endkunden, sind Sie der Erstinverkehrbringer und benötigen eigene Registrierung und Lizenzierung. Klären Sie die Rolle vertraglich, bevor Sie starten — die Zuordnung ist nicht verhandelbar, sondern ergibt sich aus dem tatsächlichen Ablauf.
Limango ist als Shopping-Club Teil der OTTO Group und arbeitet überwiegend mit eigenem Wareneinkauf. In diesem Modell liefern Sie B2B an Limango, und die Verantwortung für die Verkaufsverpackung gegenüber dem Endkunden liegt dort.
Ihre eigene Registrierungspflicht bleibt dennoch bestehen, sobald Sie Ware verpackt nach Deutschland liefern — Transportverpackungen sind seit dem 1. Juli 2022 ebenfalls registrierungspflichtig, wenn auch nicht systembeteiligungspflichtig. Prüfen Sie im Einzelvertrag, wer als Erstinverkehrbringer gilt.
Bei REWE Online tritt REWE in der Regel selbst als Verkäufer auf und kauft die Ware ein. Dann trägt REWE die Verantwortung für die Verkaufsverpackung gegenüber dem Endverbraucher.
Für Sie als Lieferanten heißt das: Die Systembeteiligung für die Verkaufsverpackung entfällt, die Registrierung in LUCID bleibt jedoch erforderlich, sobald Sie verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringen. Anders liegt der Fall, wenn REWE ein Marktplatzmodell mit Drittanbietern öffnet — dann greifen die vollen Pflichten bei Ihnen.
Ja. Wish ist ein elektronischer Marktplatz; Verkäufe an deutsche Käufer lösen die volle LUCID-Pflicht aus, unabhängig vom Sitz des Verkäufers.
Für Händler aus Drittstaaten kommt seit dem 12. August 2026 hinzu: Wer keine Niederlassung in Deutschland hat und direkt an Endverbraucher liefert, muss zusätzlich einen Bevollmächtigten benennen. Ohne ihn ist die Compliance unvollständig, selbst wenn LUCID-Nummer und Lizenz vorliegen. Details im Beitrag VerpackDG 2026.
Prüfen Sie zuerst, ob die Einordnung wirklich falsch ist. In den allermeisten Fällen ist sie es nicht: Auch wenn das Produkt nicht unter das VerpackG fällt, unterliegt die Versandverpackung praktisch immer der Pflicht — Karton, Füllmaterial und Klebeband zählen mit.
Eine echte Ausnahme besteht nur, wenn Sie ausschließlich unverpackte Ware oder reine Dienstleistungen anbieten. Ist das der Fall, widersprechen Sie über Kontozustand → Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und legen Sie dar, warum keine systembeteiligungspflichtige Verpackung anfällt. In allen anderen Fällen ist die Registrierung schneller erledigt als der Einspruch.
Das Verkaufsformat spielt keine Rolle. Entscheidend ist die physische Lieferung verpackter Ware an einen deutschen Endverbraucher — ob der Kauf im Live-Stream, per Direktnachricht oder im klassischen Shop zustande kommt, ändert nichts.
Entscheidend ist nicht der Marktplatz, sondern wer die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Praktischer Hinweis für Live-Formate: Weil Bestellungen dort stoßweise eingehen, wird die Mengenerfassung leicht unvollständig. Erfassen Sie die Sendungen laufend, nicht erst am Jahresende.
Ja, sobald aus dem Pin ein Kauf mit physischer Lieferung nach Deutschland wird. Pinterest Shopping führt derzeit keine strenge EPR-Verifizierung durch — die gesetzliche Pflicht besteht dennoch.
Da Pinterest überwiegend auf Ihren eigenen Shop verlinkt, ergibt sich die Pflicht in der Praxis ohnehin aus Ihrem Direktversand. Eine gesonderte Registrierung für den Kanal ist nicht nötig: Eine LUCID-Nummer deckt alle Kanäle ab.
Hier greifen häufig zwei Systeme gleichzeitig. Für die Verkaufs- und Versandverpackung gilt das VerpackG mit LUCID-Registrierung und Systembeteiligung.
Zusätzlich kann der Einwegkunststofffonds (DIVID) einschlägig sein — etwa bei To-go-Behältern, Bechern oder Folienverpackungen für den Sofortverzehr. Seit dem 3. November 2025 gilt dort eine Entlastung: Verpackungen mit mehr als 500 Gramm Inhalt sind nicht mehr abgabepflichtig. Welche Produkte betroffen sind, erklärt der Beitrag EWKFonds für Lebensmittelverkäufer.
Nein. Eine LUCID-Registrierung gilt für Ihr Unternehmen, nicht für einen einzelnen Vertriebskanal. Dieselbe 13-stellige Nummer hinterlegen Sie bei Amazon, eBay, Kaufland, OTTO und in Ihrem eigenen Shop.
Was kanalübergreifend zusammengeführt werden muss, sind die Mengen: Die Jahresmeldung umfasst die Summe aller Verpackungen aus allen Kanälen. Ein häufiger Fehler ist, nur die Amazon-Mengen zu melden, weil dort der Bericht bereits vorliegt.
Die EPR-Verantwortung folgt der Ware, nicht dem Angebot. Wechselt der Verkäufer eines Produkts, ist derjenige verantwortlich, der die Verpackung jeweils selbst in Verkehr bringt — für seine eigenen Sendungen.
Bei geteilten Angeboten (mehrere Händler auf einer ASIN) meldet also jeder Händler seine eigenen Mengen. Eine Übernahme fremder Meldungen ist weder möglich noch zulässig. Achten Sie darauf, beim Ausstieg aus einem Angebot die betroffenen Mengen nicht weiter mitzumelden.
Ja. ManoMano lässt Drittanbieter zu und fordert für den deutschen Markt eine gültige LUCID-Nummer an.
Für das Sortiment im Bereich Heimwerken und Garten ist ein Punkt besonders relevant: Sperrige Ware bringt hohe Verpackungsgewichte mit sich — Kartonagen, Holzverschläge, Umreifungen, Polstermaterial. Die Lizenzkosten hängen am Gewicht, nicht am Warenwert. Eine sorgfältige Gewichtserfassung je Artikel lohnt sich hier finanziell besonders.
Drei Quellen führen zuverlässig zum Ziel: die Verkäufer-Hilfeseiten des Marktplatzes (Suchbegriffe „EPR", „Verpackungsgesetz", „LUCID"), die Rubrik Kontozustand oder Compliance im Verkäuferkonto sowie die AGB für Händler.
Unabhängig von der Plattformpolitik gilt: Fragt ein Marktplatz die Nummer nicht ab, entbindet Sie das nicht von der Pflicht. Die gesetzliche Verantwortung liegt bei Ihnen, nicht bei der Plattform — die Abfrage ist nur die Kontrollebene.
Tchibo arbeitet überwiegend mit eigenem Wareneinkauf: Die Ware wird von Tchibo erworben und unter eigenem Namen verkauft. In diesem Modell liegt die Verantwortung für die Verkaufsverpackung gegenüber dem Endkunden bei Tchibo.
Sie als Lieferant bleiben dennoch registrierungspflichtig, sobald Sie verpackte Ware nach Deutschland liefern. Öffnet Tchibo für Ihr Sortiment ein Marktplatzmodell mit Direktverkauf an Endkunden, greifen die vollen Pflichten — einschließlich Systembeteiligung — bei Ihnen.
Ja. ABOUT YOU betreibt neben dem Eigenhandel ein Partnerprogramm für Drittanbieter und fordert dort EPR-Daten an.
Prüfen Sie, in welchem Modell Sie verkaufen: Im Wholesale-Modell kauft ABOUT YOU ein und verantwortet die Verkaufsverpackung; im Partnermodell versenden Sie selbst und sind Erstinverkehrbringer. Nur im zweiten Fall benötigen Sie Systembeteiligung für die Versandverpackung — die LUCID-Registrierung ist in beiden Fällen erforderlich.
Abo-Boxen sind verpackungsrechtlich anspruchsvoll, weil mehrere Verpackungsebenen zusammenkommen: die Versandbox, die Produktverpackungen der einzelnen Artikel, Füllmaterial und häufig Beilagen aus Papier.
Alles davon zählt in die Mengenmeldung. Zwei Besonderheiten: Erstens fallen die Mengen wiederkehrend an — bei monatlichem Versand multipliziert sich das Gewicht mit zwölf. Zweitens sind Sie auch für die Produktverpackungen zugekaufter Artikel verantwortlich, wenn Sie diese erstmals gebündelt an Endverbraucher abgeben.
Netto Online arbeitet mit einem Marktplatzmodell und lässt Drittanbieter zu; für diese werden EPR-Daten abgefragt. Verkaufen Sie dort als Drittanbieter, sind Sie Erstinverkehrbringer und benötigen LUCID-Registrierung sowie Systembeteiligung.
Beliefern Sie Netto dagegen als Lieferant im Wareneinkauf, liegt die Verantwortung für die Verkaufsverpackung beim Händler. Klären Sie die Rolle im Vertrag — sie bestimmt, wer meldet und wer lizenziert.
Verkaufen Sie über den Online-Shop eines anderen Unternehmens, entscheidet das Vertragsmodell. Tritt das Unternehmen als Käufer und Wiederverkäufer auf, liegt die Verantwortung für die Verkaufsverpackung dort.
Handelt es sich dagegen um ein Marktplatzmodell, in dem Sie im eigenen Namen an Endkunden verkaufen und versenden, sind Sie der Erstinverkehrbringer — mit voller Registrierungs-, Lizenzierungs- und Meldepflicht. Entscheidend ist nicht der Marktplatz, sondern wer die mit Ware befüllte Verpackung erstmals in Deutschland in Verkehr bringt.