Die Konformitätserklärung können Sie sofort ausfüllen. Parallel empfehlen wir, bei Ihrem Verpackungslieferanten einige Angaben anzufragen: Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie in alleiniger Verantwortung, dass die Verpackung die Anforderungen erfüllt (Anhang VIII PPWR), und die Angaben des Lieferanten stützen diese Erklärung.

PPWR-Erklärungsgenerator — ein Formular ausfüllen, fertige Konformitätserklärungen für alle 27 EU-Länder

So gehen Sie vor

  1. Füllen Sie die Konformitätserklärung schon jetzt aus — zum Beispiel mit unserem PPWR-Erklärungsgenerator.
  2. Senden Sie Ihrem Verpackungslieferanten die Anfrage unten. Sie enthält nur die Punkte, die für die Erklärung rechtlich nötig sind.
  3. Legen Sie die Antwort, sobald sie da ist, zu Ihrer technischen Dokumentation. An die Erklärung angehängt wird sie nicht.

Anfrage an Ihren Verpackungslieferanten

Text kopieren und an den Lieferanten senden. Die meisten Verpackungshersteller in Asien antworten schneller auf Englisch oder Chinesisch.

Was die Anfrage abfragt — und warum

Was Sie mit der Antwort tun

Wenn der Lieferant nicht oder unklar antwortet

Häufige Fragen

Muss ich die Antwort des Lieferanten an die Konformitätserklärung anhängen?

Nein. Die Antwort gehört in die technische Dokumentation. Sie bewahren sie auf und legen sie einer Behörde auf Anfrage innerhalb von 10 Tagen vor.

Muss ich mit dem Ausfüllen der Erklärung auf die Antwort des Lieferanten warten?

Nein. Sie können die Erklärung schon jetzt ausfüllen und die Anfrage parallel senden. Die Angaben des Lieferanten stützen Ihre Erklärung — wir empfehlen daher, sie anzufragen und mit Ihrer technischen Dokumentation aufzubewahren.

Brauche ich den PFAS-Nachweis für jede Verpackung?

Nein, nur für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Die Schwermetall-Bestätigung gilt dagegen für jede Verpackung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: 29.09.2026.

Quellen

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