Seit dem 12. August 2026 braucht jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, eine EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR). Ihr Aufbau ist durch Anhang VIII fest vorgegeben: acht Punkte in fester Reihenfolge.

Diese Anleitung geht jeden Punkt durch: was hineingehört, woher die Angaben kommen und wo in der Praxis Fehler passieren. Jede rechtliche Aussage ist mit dem amtlichen Text der Verordnung auf EUR-Lex verlinkt. Die Beispiele stammen aus unserem vollständig ausgefüllten Muster — Sie können Zeile für Zeile vergleichen.

PPWR-Konformitätserklärung Generator: ein Formular ausfüllen, Erklärungen für alle 27 EU-Länder

Bevor Sie anfangen: zwei Fragen klären

1. Wie viele Erklärungen Sie brauchen. Eine Erklärung gilt für eine Verpackung — nicht für ein Produkt und nicht für eine Bestellung. Ein typisches Beispiel:

Dieselbe Bestellung, zwei Verpackungen, zwei Erklärungen. Ein anderes Glas, eine andere Kartongröße oder ein anderer Deckel bedeuten eine neue Verpackung und eine neue Erklärung. Wie viele Erklärungen brauche ich?

2. Wo Ihr Produkt verkauft wird. Verpackung wird selten allein verkauft — Sie kaufen sie ein (oft in China) und verkaufen Ihr Produkt darin. Entscheidend ist, wo das Produkt in dieser Verpackung in Verkehr gebracht wird: Die Erklärung muss in der Sprache vorliegen, die jedes dieser EU-Länder verlangt (Art. 39 Abs. 2). Eine allgemeine englische Fassung für die ganze EU sieht die Verordnung nicht vor. Länder und Sprachen erklärt

Die 8 Punkte im Überblick

  1. Nr. (eindeutige Kennung der Verpackung)
  2. Name und Anschrift des Erzeugers und ggf. des Bevollmächtigten
  3. Alleinige Verantwortung des Erzeugers
  4. Gegenstand der Erklärung
  5. Einschlägige Rechtsvorschriften der Union
  6. Harmonisierte Normen, gemeinsame oder andere technische Spezifikationen
  7. Notifizierte Stelle
  8. Zusätzliche Angaben, Ort, Datum, Unterschrift

Kopfzeile: die Erklärungsnummer

Beispiel: KE-2026-0042

Eine interne Nummer für das Dokument selbst. Ein Format ist nicht vorgeschrieben — sie muss nur eindeutig sein, damit Sie das Dokument wiederfinden. Üblich: Jahr + fortlaufende Nummer.

Punkt 1: Nr. (eindeutige Kennung der Verpackung)

Beispiel: PK-VERSAND-M-2026-01

Diese Nummer vergibt keine Behörde — Sie legen sie selbst als internes Kennzeichen für diese Verpackung fest. Sie ist nicht Ihre Produkt-SKU, sondern kennzeichnet die Verpackung. Ein sprechendes Kürzel hilft, später zu erkennen, welche Verpackung gemeint ist. Andere Verpackung = andere Nummer und eigene Erklärung.

Punkt 2: Name und Anschrift des Erzeugers (und des Bevollmächtigten)

Beispiel: Musterkosmetik GmbH, Industriestraße 14, 50827 Köln

Vollständige Firmierung wie im Handelsregister und eine ladungsfähige Anschrift — ein Postfach genügt nicht. Erzeuger im Sinne der PPWR (Begriffsbestimmungen in Art. 3) ist, wer die Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, auch wenn ein Dritter sie hergestellt hat.

Haben Sie einen Bevollmächtigten bestellt, stehen dessen Name und Anschrift ebenfalls hier. Wer ohne Niederlassung in Deutschland an deutsche Endkunden verkauft, muss einen bestellen. Bevollmächtigter für Verpackungen in Deutschland

Punkt 3: Alleinige Verantwortung des Erzeugers

Wortlaut: Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.

Ein fester Satz aus Anhang VIII. Er wird wörtlich übernommen und nicht verändert — hier ist nichts auszufüllen. Unser PPWR-Generator fügt ihn automatisch in der Sprache jedes Landes ein.

Punkt 4: Gegenstand der Erklärung

Beispiel: Faltschachtel aus Wellpappe, 240 × 180 × 100 mm, mit LDPE-Luftpolsterfolie und Klebeband; Transportverpackung für den Onlinehandel

Der häufigste Schwachpunkt in der Praxis. Die Beschreibung muss so genau sein, dass eine Behörde die Verpackung eindeutig zuordnen kann: Material, Maße, Aufbau, Verwendungszweck. „Karton“ allein reicht nicht.

Außerdem geben Sie die Verpackungsart an (Art. 3) — eine von vier:

Wichtig: Die Beschreibung steht in der Sprache jedes Landes, in dem Ihr Produkt verkauft wird. Unser Generator zeigt für jede Sprache ein eigenes Feld.

Punkt 5: Rechtsvorschriften der Union und erfüllte Anforderungen

Beispiel: Verordnung (EU) 2025/40 · Art. 5

Hier steht die Verordnung (EU) 2025/40, darunter nur die Anforderungen, die für Ihre Verpackung tatsächlich gelten:

Alles pauschal abzuhaken ist ein Fehler: Wer Art. 9 für eine nicht kompostierbare Verpackung bestätigt, erklärt etwas Falsches.

Punkt 6: Normen und technische Spezifikationen

Beispiel: EN 13430:2004 (als Orientierung herangezogen); Materialangaben und Spezifikationen des Verpackungslieferanten

Harmonisierte Normen unter der PPWR werden größtenteils noch entwickelt. Deshalb tragen die meisten Unternehmen ihre tatsächliche Grundlage ein: herangezogene Normen als Orientierung, interne Prüfungen, Lieferantenerklärungen mit Datum. Bei Lebensmittelkontakt zusätzlich Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Tragen Sie nichts ein, was nicht tatsächlich vorliegt.

Punkt 7: Notifizierte Stelle

In der Regel: Entfällt — Modul A (interne Fertigungskontrolle)

Für Verpackungen sieht die PPWR die Konformitätsbewertung nach Modul A vor (Anhang VII): Der Erzeuger prüft selbst, eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt. Punkt 7 lautet deshalb in der Regel „Entfällt“.

Punkt 8: Zusätzliche Angaben, Ort, Datum, Unterschrift

Beispiel: Köln, 18.08.2026 · Anna Fischer, Geschäftsführerin

Praxisbeispiel: Honigglas mit Deckel und Etikett

Das Kartonbeispiel oben ist eine Transportverpackung. Hier der häufigste Fall bei Lebensmittel- und Kosmetikhändlern — eine Verkaufsverpackung, die das Produkt berührt:

PunktWas hineingehört
1PK-GLAS-250-2026-01
2Ihre Firmierung und Anschrift (+ Bevollmächtigter, falls bestellt)
3Fester Satz — nichts auszufüllen
4Glas 250 ml (GL 70), Twist-off-Deckel aus Metall (FE 40) mit Dichtungsmasse, Papieretikett (PAP 22); Verkaufsverpackung für Honig
5Art. 5 (Schwermetalle; PFAS, da Lebensmittelkontakt) — Art. 6, 10 und 12 erst ab 2030 bzw. 2028, jetzt nicht angeben; Art. 7 (ab 2030) nur, wenn Kunststoffteile unter die Rezyklat-Vorgaben fallen (Dichtung im Deckel beim Lieferanten erfragen)
6EN 13430:2004 (Orientierung), Lieferantenspezifikationen, Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 — Glas und Deckel berühren Lebensmittel
7Entfällt — Modul A
8Rolle, LUCID-Nummer, alle Honig-SKUs in diesem Glas (oder Verweis auf eine Anlage mit der SKU-Liste); Ort, Datum, Name, Funktion

Da Glas und Deckel Lebensmittel berühren, gelten die PFAS-Grenzwerte aus Art. 5: Lassen Sie sie vom Lieferanten mit Ergebnissen einer Laboranalyse bestätigen (siehe Vorlage unten). Der Versandkarton derselben Bestellung bekommt seine eigene, zweite Erklärung.

Technische Dokumentation: warum die Erklärung sie braucht

Die Erklärung bestätigt, dass die Verpackung konform ist. Sie dürfen sie erst ausstellen, wenn die Konformität im Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang VII (Modul A) nachgewiesen ist — und dazu gehört die Erstellung der technischen Dokumentation. Eine Erklärung ohne technische Dokumentation dahinter hat keine Grundlage und ist bei einer Prüfung nicht zu verteidigen. Sie bewahren die Dokumentation auf und legen sie auf Verlangen der Behörden vor; in die Erklärung wird sie nicht gedruckt.

Typischer Inhalt:

Unsere Empfehlung: Fordern Sie diese Unterlagen bei Ihrem Verpackungslieferanten an, bevor Sie die Erklärung ausstellen — am besten schon bei der Bestellung. Hier eine fertige Anfrage zum Kopieren:

Anfrage an Ihren Verpackungslieferanten

Text kopieren und an den Lieferanten senden. Die meisten Verpackungshersteller in Asien antworten schneller auf Englisch oder Chinesisch.

Konformitätserklärung, LUCID und Etikett: der Unterschied

Meist brauchen Sie alle drei — sie ersetzen einander nicht.

Nächster Schritt: das Etikett auf der Verpackung

Die Erklärung ist nur die erste Hälfte. Seit dem 12. August 2026 verlangt Artikel 15 zusätzlich eine Kennzeichnung auf der Verpackung selbst: die Identifikationsnummer der Verpackung (dieselbe Nummer wie in Punkt 1) sowie Name und Postanschrift des Erzeugers. Ein Markenname allein reicht nicht. Was muss auf die Verpackung?

Erstellen Sie Ihre Erklärung in unserem Generator, müssen Sie nichts doppelt eingeben: Nach dem Download werden Ihre Daten in den Aufkleber-Generator übernommen, und das druckfertige Etikett mit Verpackungsnummer, Name und Anschrift entsteht mit einem Klick — kostenlos.

Erst die Erklärung, dann das passende Etikett — mit denselben Daten.Erklärung erstellen →

Nach der Unterschrift

Häufige Fehler

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Produkt eine eigene Erklärung?

Nein. Eine Erklärung gilt für eine Verpackung. Nutzen mehrere Produkte exakt dieselbe Verpackung, reicht eine Erklärung, in der alle SKUs aufgeführt werden. Verschiedene Verpackungen (z. B. das Glas mit Deckel und Etikett und der Versandkarton mit Polsterung) brauchen getrennte Erklärungen.

In welcher Sprache muss die PPWR-Erklärung verfasst sein?

In der Sprache, die jedes EU-Land verlangt, in dem das Produkt in dieser Verpackung in Verkehr gebracht wird (Art. 39 Abs. 2 PPWR). Eine englische Fassung für die ganze EU gibt es nicht.

Gilt die Erklärung ohne technische Dokumentation?

Die Erklärung darf erst ausgestellt werden, wenn die Konformität im Konformitätsbewertungsverfahren (Anhang VII) nachgewiesen ist – dazu gehört die technische Dokumentation. Ohne sie fehlt der Erklärung die Grundlage, und sie ist bei einer Prüfung nicht zu verteidigen.

Brauche ich eine notifizierte Stelle oder Laborprüfungen?

Für Verpackungen sieht die PPWR Modul A (interne Fertigungskontrolle) vor: Eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt. Sie stützen sich auf Angaben Ihres Lieferanten; bei Lebensmittelkontakt sollte PFAS durch Ergebnisse einer Laboranalyse des Lieferanten belegt sein.

Wer unterschreibt, und wie lange wird die Erklärung aufbewahrt?

Eine zeichnungsberechtigte Person des Unternehmens; ein getippter Name reicht. Aufbewahrung zusammen mit der technischen Dokumentation: 5 Jahre bei Einweg-, 10 Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen.

Zwei Wege zu Ihrer Erklärung

Selbst mit dem Generator: ein Formular, Erklärungen zu jedem Feld, fertige PDF in der Amtssprache jedes der 27 EU-Länder.

Erstellen Sie Ihre PPWR-Konformitätserklärung im Aufbau von Anhang VIII.Erklärung erstellen →

Mit Unterstützung: Eine Erstberatung kostet 99 € — schriftlich, in Ihrer Sprache, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Verordnung (EU) 2025/40 und ist keine Rechtsberatung. Für den Inhalt Ihrer Erklärung sind Sie selbst verantwortlich.

Offizielle Quellen

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