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Änderungsprotokoll: PPWR-Konformitätserklärungs-Generator
Jede mit dem Generator erzeugte PDF trägt in der Fußzeile eine Versionsnummer (z. B. v482 (2026-10-13), ganz unten links). Auf dieser Seite sehen Sie, was sich zwischen den Versionen geändert hat und ob eine ältere Erklärung neu erzeugt werden sollte.
Was tun, wenn meine Erklärung eine ältere Version trägt?
Prüfen Sie unten, ob nach Ihrer Version ein Eintrag mit dem Vermerk „Neu erzeugen empfohlen“ steht. Falls ja: Der Generator speichert Ihre Eingaben im Browser, in dem Sie die Erklärung erstellt haben. Öffnen Sie den Generator dort erneut, prüfen Sie die Angaben und laden Sie die Erklärung neu herunter. Mit gültigem Lizenzschlüssel ist die Neuerzeugung einer bereits erstellten Erklärung kostenfrei; schreiben Sie uns, falls Ihr Kontingent dadurch aufgebraucht wäre.
Einträge ohne diesen Vermerk betreffen nur Bedienung, Darstellung oder Zahlungsablauf; bereits erzeugte Erklärungen bleiben unverändert gültig.
v482 — 13.10.2026
- PDF: Chinesische und japanische Schriftzeichen (z. B. Firmenname, Anschrift oder Name des Unterzeichners in Originalschrift) werden jetzt in einem Schriftformat eingebettet, das alle PDF-Programme korrekt anzeigen. Bisher zeigten Chrome und Edge die Zeichen richtig, andere PDF-Programme (z. B. Firefox, SumatraPDF und weitere auf pdf.js oder MuPDF basierende Programme) aber falsche oder gar keine Zeichen; das alte Format entsprach nicht der PDF-Spezifikation. Zusätzlich ist die PDF-Datei in diesen Fällen deutlich kleiner (wenige hundert Kilobyte statt mehrerer Megabyte).
- Neu erzeugen empfohlen — nur für Erklärungen, die chinesische oder japanische Zeichen enthalten. Erklärungen ausschließlich mit lateinischen, griechischen oder kyrillischen Zeichen sind nicht betroffen und bleiben unverändert gültig.
- Gleiche Korrektur im chinesischen und japanischen Etiketten-Generator.
v478 — 11.10.2026
- Hinweis zur technischen Dokumentation in allen Sprachen des Generators: Die Konformitätserklärung ersetzt nicht die technische Dokumentation (z. B. Prüfberichte zu Schwermetallen und PFAS, Angaben der Verpackungslieferanten). Der Erzeuger erstellt sie selbst, bewahrt sie zusammen mit der Erklärung auf und legt sie der Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage vor; der Erklärung beigefügt werden muss sie nicht. Der Hinweis steht in der Einleitung „Was ist eine PPWR-Konformitätserklärung?“ und als kurze Zeile im Fenster „Download bestätigen“.
- Begriff vereinheitlicht: Die Erklärung stellt der Erzeuger aus (Begriff der deutschen Fassung der Verordnung (EU) 2025/40); in der italienischen Oberfläche entsprechend „fabbricante“.
- Inhalt und Aufbau der PDF-Erklärung unverändert; bereits erzeugte Erklärungen bleiben gültig.
v446 — 04.10.2026
- Neu: Generator-Oberfläche in 11 weiteren Amtssprachen der EU — Bulgarisch (bg), Kroatisch (hr), Tschechisch (cs), Dänisch (da), Finnisch (fi), Griechisch (el), Ungarisch (hu), Portugiesisch (pt), Slowakisch (sk), Slowenisch (sl), Schwedisch (sv). Damit ist das Formular in allen Amtssprachen der EU verfügbar (Irland und Malta: Englisch) — insgesamt 27 Sprachen der Oberfläche. Formular und PDF-Logik wie in allen anderen Sprachen; die Sprache der Erklärung richtet sich weiterhin nach dem Zielland, nicht nach der Sprache der Oberfläche. Bereits erzeugte Erklärungen sind nicht betroffen.
- PDF: In der bulgarischen und griechischen Erklärung (Bulgarien, Griechenland, Zypern) überlappte die dritte Zeile der Fußzeile mit der Versionszeile. Die Fußzeile rückt jetzt bei drei Zeilen etwas nach oben; Inhalt der Erklärung unverändert, in allen anderen Sprachen bleibt das Layout gleich.
- PDF: In der Fußzeile steht nur noch die Versionsnummer des Generators (z. B. „v446 (2026-10-04)“), ohne die Adresse dieser Website — die Erklärung ist ein Dokument des Erzeugers.
- Die Länderseiten für Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Zypern, Ungarn, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Schweden führen jetzt direkt zum Formular in der Landessprache.
v441 — 03.10.2026
- Fußzeile der PDF in allen Sprachen außer Deutsch: Der Satz „Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar“ ist entfallen — er gehört nicht auf eine Erklärung des Erzeugers. Die Fußzeile lautet jetzt in allen Sprachen wie im Deutschen: automatisierte Aufbereitung auf Basis der vom Erzeuger eingegebenen Daten; der Erzeuger ist für die inhaltliche Richtigkeit und die technische Dokumentation nach Anhang VII verantwortlich. Inhaltlich keine Änderung der Erklärung; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
v437 — 03.10.2026
- Neu: Generator mit estnischer Oberfläche — et/ppwr-vastavusdeklaratsiooni-generaator.html (16. Sprache). Formular und PDF-Logik wie in allen anderen Sprachen.
- Neu: Generator mit lettischer Oberfläche — lv/ppwr-atbilstibas-deklaracijas-generators.html (15. Sprache). Formular und PDF-Logik wie in allen anderen Sprachen; bereits erzeugte Erklärungen sind nicht betroffen.
- Neu erzeugen empfohlen, wenn Sie unter Punkt 5 Art. 6, 10 oder 12 angekreuzt hatten. Diese Anforderungen gelten noch nicht: Art. 6 (Recyclingfähigkeit) und Art. 10 (Minimierung) erst ab 01.01.2030, die harmonisierte Kennzeichnung nach Art. 12 frühestens ab 12.08.2028. Neben jedem Artikel-Kästchen steht jetzt das Datum, ab dem die Anforderung gilt; die Kästchen bleiben standardmäßig leer. Die Zeile zu Art. 5 in der PDF lautet in allen 22 Sprachen jetzt „…; PFAS-Grenzwerte, soweit anwendbar (Lebensmittelkontakt)“ statt „inkl. PFAS“ — die PFAS-Grenzwerte betreffen nur Lebensmittelkontaktverpackungen. Die Muster auf allen Länder- und Sprachseiten nennen unter Punkt 5 nur noch die Verordnung und Art. 5.
- Tarif: Statt „Unlimited“ gibt es jetzt Business 100 — bis zu 100 Konformitätserklärungen für 399 € (einmalig, zzgl. MwSt.). Basis (3) und Pro (10) unverändert. Bereits ausgegebene Lizenzschlüssel behalten ihre bisherigen Bedingungen. Für mehr als 100 Erklärungen oder Dienstleister mit vielen Kunden: individuelles Angebot auf Anfrage.
v433 — 01.10.2026
- Neu (02.10.2026): Generator mit rumänischer Oberfläche — ro/generator-declaratie-de-conformitate-ppwr.html. Formular und PDF-Logik wie in allen anderen Sprachen; bereits erzeugte Erklärungen sind nicht betroffen.
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Finnland, Griechenland und Bulgarien. Die Bezeichnung der nationalen Registernummer unter Punkt 8 ist korrigiert: Finnland „Tuottajarekisteri (Y-tunnus)“ (zuvor „Rekisteröintinumero (Turre)“ — „Turre“ ist nur eine interne Abkürzung, das Register heißt amtlich „tuottajarekisteri“, Unternehmen werden dort über die Y-tunnus geführt); Griechenland „Αρ. μητρώου ΕΜΠΑ“ in griechischer Schrift (zuvor lateinisch „EMPA“); Bulgarien „Рег. номер ИАОС“ in kyrillischer Schrift (zuvor lateinisch „ExEA“). Im Formular heißt das Feld für Finnland jetzt „Y-tunnus im Herstellerregister“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Neu: Länderseiten für Finnland, Griechenland, Zypern und Bulgarien — damit hat jedes der 27 EU-Länder eine eigene Seite: Finnland, Griechenland, Zypern, Bulgarien.
v419 — 29.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Dänemark. Die Chargenangabe unter Punkt 8 heißt jetzt wie im amtlichen dänischen Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40 „Parti“ (zuvor „Batch“); die Registernummer heißt jetzt „Reg.nr. i producentregistret (Dansk Producentansvar)“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Neu: Länderseite für Dänemark (auf Dänisch) — da/overensstemmelseserklaering-emballage.html.
v418 — 28.09.2026
- Rumänien: Im Hinweis auf das nationale Recht steht jetzt der amtliche Titel „Legea nr. 249/2015 privind modalitatea de gestionare a ambalajelor și a deșeurilor de ambalaje“ (zuvor verkürzt). Inhaltlich unverändert; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
- Neu: Länderseite für Rumänien (auf Rumänisch) — ro/declaratia-de-conformitate-ambalaje.html.
v417 — 28.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Ungarn. Die Nummer unter Punkt 8 heißt jetzt „KÜJ-azonosító“ (Umwelt-Kundenkennung, nationale Kennung im ungarischen Herstellerregister nach der Regierungsverordnung 80/2023) statt „OKIR nyilv. szám“; im Hinweis auf das nationale Recht stehen jetzt die amtlichen Titel „2012. évi CLXXXV. törvény“ und „80/2023. (III. 14.) Korm. rendelet“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Neu: Länderseite für Ungarn (auf Ungarisch) — hu/megfelelosegi-nyilatkozat-csomagolas.html.
v416 — 28.09.2026
- Slowakei: Im Hinweis auf das nationale Recht steht jetzt der amtliche Titel „zákon č. 79/2015 Z. z. o odpadoch“ statt „slovenský zákon o odpadoch“. Inhaltlich unverändert; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
- Neu: Länderseite für die Slowakei (auf Slowakisch) — sk/vyhlasenie-o-zhode-obalov.html.
v414 — 28.09.2026
- Malta: Im Hinweis auf das nationale Recht steht jetzt der amtliche Titel „Waste Management (Packaging and Packaging Waste) Regulations (S.L. 549.43)“ statt „Maltese waste management legislation (S.L. 549.43)“. Inhaltlich unverändert; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
- Neu: Länderseite für Malta (auf Englisch) — en/declaration-of-conformity-packaging-malta.html.
v413 — 28.09.2026
- Irland: Im Hinweis auf das nationale Recht steht jetzt der amtliche Titel „European Union (Packaging) Regulations 2014 (S.I. No. 282 of 2014)“ statt „applicable Irish packaging waste regulations (Repak scheme membership)“ — eine Repak-Mitgliedschaft ist nur für „major producers“ Pflicht. Inhaltlich keine neue Anforderung; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
- Neu: Länderseite für Irland (auf Englisch) — en/declaration-of-conformity-packaging-ireland.html.
v412 — 28.09.2026
- Belgien: Im Hinweis auf das nationale Recht steht jetzt „Belgische regelgeving inzake verpakkingsafval (Fost Plus/Valipac)“ statt „verpakkingsreglementering (IVC/CIE, Fost Plus/Valipac)“ — die Interregionale Verpackungskommission (IVC/CIE) heißt inzwischen EPRiBEL. Inhaltlich unverändert; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
- Neu: Länderseite für Belgien (auf Niederländisch) — nl/conformiteitsverklaring-verpakkingen-belgie.html.
v411 — 28.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Österreich. Die Nummer unter Punkt 8 heißt jetzt „Lizenz-Nr. (Sammel- und Verwertungssystem)“ statt „ARA Reg.-Nr.“ — ARA ist nur eines von mehreren genehmigten Systemen. Im Hinweis auf das nationale Recht stehen jetzt die amtlichen Kurztitel „Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)“ und „Verpackungsverordnung 2014“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Neu: Länderseite für Österreich — konformitaetserklaerung-verpackung-oesterreich.html.
v409 — 28.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Bulgarien, Dänemark, Estland, Griechenland, Zypern, Kroatien, Ungarn, Lettland, die Niederlande, Belgien, Polen, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Tschechien. Die Verpackungsart unter Punkt 4 steht jetzt wörtlich mit dem Begriff aus Art. 3 der Verordnung (EU) 2025/40 in der jeweiligen Sprachfassung, z. B. Polen „Opakowanie handlowe“ (zuvor „Opakowanie jednostkowe“), Niederlande/Belgien „Verzamelverpakking“ und „Verzendverpakking“ (zuvor „Groepsverpakking“, „Transportverpakking“), Lettland „Tirdzniecības iepakojums“, Slowakei „Spotrebiteľský obal“, Ungarn „Fogyasztói csomagolás“, Bulgarien „Търговска опаковка“, Griechenland/Zypern „Συσκευασία προς πώληση“; ebenso die Serviceverpackung (u. a. PL „Opakowanie usługowe“, HR „Poslužna ambalaža“, RO „Ambalaj de servire“). Unter Punkt 2 heißt der Bevollmächtigte jetzt wie in Anhang VIII: NL/BE „Gemachtigd vertegenwoordiger“, CZ „Pověřený zástupce“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
v407 — 28.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Luxemburg. Im Hinweis auf das nationale Recht steht jetzt der vollständige Titel „loi du 21 mars 2017 relative aux emballages et aux déchets d’emballages“ (zuvor verkürzt „relative aux déchets“); die Registernummer unter Punkt 8 heißt jetzt „N° REP (Valorlux / Administration de l’environnement)“ statt „N° d’enregistrement AEV“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Titel der Erklärung jetzt exakt wie die Überschrift von Anhang VIII im amtlichen Wortlaut der jeweiligen Sprache: Italien „DICHIARAZIONE DI CONFORMITÀ UE“, Portugal „DECLARAÇÃO DE CONFORMIDADE UE“, Rumänien „DECLARAȚIA DE CONFORMITATE UE“, Estland „EL-I VASTAVUSDEKLARATSIOON“, Ungarn „EU-MEGFELELŐSÉGI NYILATKOZAT“ (zuvor abweichende Wortstellung bzw. fehlender Bindestrich). Inhaltlich unverändert; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich.
- Neu: Länderseite für Luxemburg (auf Französisch) — fr/declaration-de-conformite-emballages-luxembourg.html.
v405 — 28.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Portugal. Die portugiesischen Texte folgen jetzt wörtlich dem amtlichen portugiesischen Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40: Umverpackung „Embalagem grupada“ (Art. 3 Nr. 6, zuvor „Embalagem agrupada“, Punkt 4), Bevollmächtigter des Herstellers „Mandatário do fabricante“ (Punkt 2, zuvor „Representante autorizado“); die Registernummer unter Punkt 8 heißt jetzt „N.º de registo SILiAmb“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Neu: Länderseite für Portugal — pt/declaracao-de-conformidade-embalagens.html.
v403 — 28.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Schweden. Die schwedischen Texte folgen jetzt wörtlich dem amtlichen schwedischen Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40: Verkaufsverpackung „Konsumentförpackning“ (Art. 3 Nr. 5, zuvor „Säljförpackning“, Punkt 4), Bevollmächtigter des Herstellers „Tillverkarens representant“ (Punkt 2, zuvor „Ombud“), Charge „Parti“ (Punkt 8, zuvor „Batch“); die Registernummer unter Punkt 8 heißt jetzt „Nr i Naturvårdsverkets producentregister“. Erklärungen für alle übrigen Länder sind nicht betroffen.
- Neu: Länderseite für Schweden — sv/forsakran-om-overensstammelse-forpackningar.html.
v402 — 26.09.2026
- Von den Länderseiten (z. B. Lettland, Litauen, Estland, Slowenien, Kroatien) aus öffnet sich der Generator jetzt mit dem jeweiligen Land bereits angekreuzt statt mit Deutschland. Ein im Browser gespeicherter Entwurf hat weiterhin Vorrang. Bereits erzeugte Erklärungen sind davon nicht betroffen.
v400 — 26.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Litauen. Die litauischen Texte der Erklärung folgen jetzt wörtlich den Begriffen des amtlichen litauischen Wortlauts der Verordnung (EU) 2025/40: Verkaufsverpackung „Prekinė pakuotė“ (Art. 3 Nr. 5, zuvor „Pardavimo pakuotė“), Serviceverpackung „Teikiant paslaugas naudojama pakuotė“, Mehrwegverpackung „Daugkartinė pakuotė“ (Punkt 4); die Angaben zu Art. 6, 7, 9 und 11 unter Punkt 5 verwenden die Begriffe der jeweiligen Artikelüberschriften; im Titel der Verordnung unter Punkt 5 entfällt ein überzähliges Komma.
- Datum unter Punkt 8 im amtlich üblichen Format des jeweiligen Landes: Litauen und Schweden „2026-09-26“, Ungarn „2026. 09. 26.“; alle übrigen Länder unverändert „26.09.2026“. Für Schweden und Ungarn ist eine Neuerzeugung nicht erforderlich.
- Neu: der Generator auf Litauisch (13. Sprache der Oberfläche) — lt/ppwr-atitikties-deklaracijos-generatorius.html. Die Erklärungen selbst sind in allen Sprachfassungen identisch.
- Hinweisfenster im Facebook-/Instagram-Browser: die drei Schritte zum Herunterladen stehen jetzt in der Sprache der Seite (Englisch, Französisch, Niederländisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch). Bereits erzeugte Erklärungen sind davon nicht betroffen.
v393 — 25.09.2026
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen für Lettland, Estland, Litauen, die Slowakei, Slowenien, Kroatien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, die Niederlande und Belgien. Die Erklärung wird vom „Erzeuger“ im Sinne von Art. 3 Nr. 13 der Verordnung (EU) 2025/40 ausgestellt (Überschrift von Punkt 2 und 3). In diesen Sprachen stand vor dem Firmennamen unter Punkt 2 – und teils auch bei der Rolle unter Punkt 8 und im Fußzeilenhinweis – der Begriff aus Art. 3 Nr. 15 („Hersteller“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung). Jetzt steht überall der Begriff aus Art. 3 Nr. 13 der jeweiligen Sprachfassung: izgatavotājs (LV), valmistaja (EE), fizinis gamintojas (LT), zhotoviteľ (SK), izdelovalec (SI), izrađivač (HR), előállító (HU), произвеждащ оператор (BG), fabricant (RO), fabrikant (NL/BE).
- Deutschland, Österreich, Polen, Portugal, Griechenland und Zypern: Nur die freiwillige Angabe „Rolle“ unter Punkt 8 wurde präzisiert (z. B. „Erzeuger (eigene Marke)“ statt „Hersteller/Erzeuger (eigene Marke)“). Die Pflichtangaben nach Anhang VIII sind unverändert; eine Neuerzeugung ist nicht erforderlich. Erklärungen für die übrigen zehn Länder sind nicht betroffen.
- Nach dem Kauf führt die Schaltfläche im Hinweisfenster jetzt in allen Sprachen direkt zum Eingabefeld für den Lizenzschlüssel. In der spanischen, italienischen, polnischen, türkischen, Hindi-, chinesischen, japanischen und russischen Fassung des Generators lag das Feld zuvor in der zugeklappten Tarifliste und war nicht sichtbar. Bereits erzeugte Erklärungen sind davon nicht betroffen.
v387 — 24.09.2026
- Seitenaufteilung der PDF verbessert: Passen alle acht Punkte auf eine Seite, wird der freie Platz gleichmäßig zwischen den Punkten verteilt, sodass die Erklärung das Blatt ausfüllt. Etwas kompaktere Abstände und eine genauere Höhenberechnung sorgen dafür, dass typische Erklärungen wieder auf eine Seite passen und Punkte nicht unnötig auf die nächste Seite umbrechen. Inhalt und Schriftgröße unverändert.
v385 — 24.09.2026
- Fußzeile der PDF (Hinweistext und „packaging-compliance.de · Generator …“) um etwa 1,5 cm nach oben versetzt, damit sie auf allen Druckern vollständig gedruckt wird. Der Textbereich darüber ist entsprechend kürzer; lange Erklärungen können dadurch etwas früher auf eine zweite Seite umbrechen.
- Beim Herunterladen erscheint ein Hinweisfenster „PDF wird erstellt …“, bis die Datei fertig ist.
v383 — 24.09.2026
- Fehler behoben: Die automatische Zwischenspeicherung des Formulars gilt für alle Sprachversionen des Generators gemeinsam. Wer den Generator zuvor in einer anderen Sprache geöffnet hatte, bekam im Feld „Harmonisierte Normen / technische Spezifikationen“ den Standardtext dieser anderen Sprache angezeigt; mit dem Häkchen „Lebensmittelkontakt“ entstand ein gemischter Text, und der Standardtext wurde dann nicht mehr automatisch in die Sprache jedes Ziellandes übersetzt. Jetzt wird ein gespeicherter Standardtext beim Laden immer durch den Standardtext der aktuellen Seite ersetzt; eigene Texte bleiben unverändert.
- Fehler behoben: Nach der Rückkehr von der Zahlungsseite (oder beim erneuten Öffnen) wurden Felder für die Beschreibung je Sprache teilweise leer angezeigt; dort neu eingegebener Text wurde nicht übernommen, und die betroffenen Länder erhielten die Beschreibung in einer anderen Sprache. Jetzt werden alle Sprachfelder beim Laden mit den gespeicherten Texten neu aufgebaut.
- Darstellung: Formular hell hervorgehoben, Infoblöcke und lange Hinweise eingeklappt („Weiterlesen“).
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen mit mehreren Ländern, bei denen die Beschreibung oder das Normenfeld nicht in der Sprache des jeweiligen Ziellandes gedruckt wurde.
v380 — 23.09.2026
- Aufbau der PDF 1:1 nach Anhang VIII PPWR: Die Erklärung besteht jetzt aus den acht nummerierten Punkten des Anhangs VIII. Die Überschriften stehen wörtlich im amtlichen Text der Verordnung (EU) 2025/40 (ABl. L, 2025/40, 22.1.2025) in der Amtssprache des jeweiligen Ziellandes — für alle 27 EU-Länder (22 Sprachen; Irland und Malta: Englisch). Bisher galt der neue Aufbau nur für Deutschland und Österreich, die übrigen Länder hatten vier Abschnitte.
- Punkt 7 (notifizierte Stelle): Ist keine notifizierte Stelle angegeben, steht dort „Entfällt — Modul A (Interne Fertigungskontrolle)“ in der Sprache des Ziellandes.
- Freiwillige Angaben (Rolle, Registrierungsnummer, USt-IdNr., Kontakt, Produkt/SKU, Charge) stehen unter Punkt 8 „Zusätzliche Angaben“, zusammen mit Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift.
- Formular und gespeicherte Eingaben unverändert.
- Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen bis einschließlich v379, da Art. 39(2) PPWR den Aufbau nach Anhang VIII verlangt.
v379 — 23.09.2026
- Formular: Hinweis auf die Anfrage an den Verpackungslieferanten unter dem Formular entfernt. Für die Konformitätserklärung sind keine Unterlagen des Lieferanten nötig.
- Inhalt der PDF gegenüber v378 unverändert.
v378 — 23.09.2026
- Formular vereinfacht und auf Anhang VIII PPWR ausgerichtet: Angaben, die Anhang VIII verlangt, sind mit einem roten Sternchen markiert (Name und Anschrift des Erzeugers, Verpackungs-ID, Beschreibung je Sprache, Normen/Spezifikationen, Ort, Datum, Name und Funktion der unterzeichnenden Person). Alle übrigen Felder sind freiwillig.
- Die Materialaufschlüsselung (Komponente, Kategorie, Material, Gewicht, Entsorgung) entfällt — sie ist nicht Teil der Konformitätserklärung nach Anhang VIII, sondern gehört in die technische Dokumentation (Anhang VII). Damit entfallen auch die Übersetzungen eigener Tabellenwerte. Die Abschnitte der Erklärung sind neu nummeriert (1–4).
- Vor dem Download prüft der Generator die Angaben nach Anhang VIII und die Übersetzungen nach Art. 39(2) PPWR; fehlende Angaben erscheinen in einer Liste, die betroffenen Felder werden rot markiert. Die Erklärung kann nach einem Hinweis trotzdem erstellt werden („Trotzdem erstellen“); sie ist erst nach Vervollständigung gültig.
- Die Vorlage für die Anfrage an den Verpackungslieferanten ist auf das Wesentliche gekürzt (Bestätigung zu Schwermetallen und — bei Lebensmittelkontakt — PFAS nach Art. 5 PPWR) und für die Erklärung selbst nicht mehr nötig.
- Erfüllte Anforderungen (Art. 5–12): keine Voreinstellung mehr — nur ausdrücklich angehakte Artikel erscheinen in der Erklärung. Die Auswahl steht in allen Sprachversionen im Abschnitt „Konformitätserklärung & Normen“. Neu erzeugen empfohlen, wenn Ihre Erklärung Artikel enthält, die für Ihre Verpackung nicht zutreffen (z. B. Art. 9 Kompostierbarkeit bei normaler Verpackung).
- Bereits erzeugte Erklärungen mit Materialtabelle bleiben gültig; die Tabelle war eine freiwillige Zusatzangabe.
v377 — 22.09.2026
- Beschreibung der Verpackung: kein allgemeines Feld mehr — ein Pflichtfeld je Sprache der ausgewählten Länder (Länder mit gleicher Amtssprache teilen ein Feld, z. B. Deutschland/Österreich). Jede Erklärung erhält die Beschreibung in ihrer Landessprache (Art. 39(2) PPWR). Neu erzeugen empfohlen, wenn die Beschreibung bisher nicht in der Landessprache jedes Ziellands vorlag.
- Geänderter Normentext und eigene Werte in der Materialtabelle („Sonstiges“) müssen jetzt ebenfalls je Sprache übersetzt werden — Pflichtfelder unter dem jeweiligen Abschnitt.
- Unterzeichner: Name und Funktion getrennt; die Funktion wird aus einer Liste gewählt und automatisch in die Sprache jeder Erklärung übersetzt.
- Der Download wird blockiert, solange Pflichtübersetzungen fehlen — mit genauer Liste der fehlenden Angaben.
v377 — 22.09.2026
- Übersetzungen sind jetzt Pflicht: Für jede Sprache der ausgewählten Länder gibt es ein eigenes Beschreibungsfeld (Deutschland und Österreich teilen sich z. B. ein Feld). Das frühere allgemeine Beschreibungsfeld ist entfallen. Ohne vollständige Übersetzungen wird die Erklärung nicht erstellt; der Generator zeigt an, was fehlt.
- Dasselbe gilt für geänderten Normentext und für eigene Werte in der Materialtabelle („Sonstiges“): Übersetzung je Sprache unter der Tabelle, Pflicht.
- Funktion der unterzeichnenden Person als Auswahlliste (Geschäftsführer/in, Inhaber/in, Compliance-Beauftragte/r, Bevollmächtigte/r), übersetzt in alle Landessprachen — statt Freitext, der unübersetzt blieb.
- Neu erzeugen empfohlen, wenn in einer früheren Erklärung die Beschreibung, eigene Tabellenwerte oder die Funktion nicht in der Landessprache standen.
v375 — 22.09.2026
- Chinesische und japanische Zeichen (z. B. Firmenname, Adresse, Beschreibung) werden jetzt in allen 12 Sprachversionen des Generators korrekt in die PDF gedruckt. Zuvor erschienen sie in den Versionen außer Japanisch und Chinesisch als leere Kästchen. Neu erzeugen empfohlen, wenn Ihre Eingaben solche Zeichen enthalten.
- Versionsnummer und Versionsdatum des Generators stehen ab jetzt in der Fußzeile jeder PDF.
- Automatischer Regressionstest vor jeder Veröffentlichung: alle 12 Sprachversionen × 27 Zielländer werden mit Testdaten (Kyrillisch, CJK, Diakritika, eigene Werte, lange Texte) bis zur fertigen PDF durchlaufen und auf Vollständigkeit geprüft.
v361 — 21.09.2026
- Material, Entsorgung, Normen und benannte Stelle werden in der Landessprache des jeweiligen Ziellandes gedruckt. Neu erzeugen empfohlen für Erklärungen mit mehreren Zielländern.
- Kategorie als Auswahlliste (42 Einträge in 6 Gruppen) mit Übersetzung je Land; lange Tabellentexte werden umgebrochen.
- Beschreibung je Zielland: eigenes Feld unter der allgemeinen Beschreibung (Art. 39 Abs. 2 PPWR).
- Komponente vereinfacht auf „Primär / Zusatz“ mit Übersetzung in alle 27 Sprachen.
v341 — 21.09.2026
- Japanische und chinesische Version: Text der Erklärung (z. B. Polnisch, Bulgarisch) wurde mit einer Schrift ohne diese Zeichen gedruckt und war unlesbar. Behoben durch getrennte Schriften je Zeichensatz. Neu erzeugen empfohlen für PDFs aus der JA-/ZH-Version vor diesem Datum.
- Zeilen der Materialtabelle können entfernt werden.
v331 — 20.09.2026
- Download mit aktivem Lizenzschlüssel funktionierte nicht (Bestätigungsfenster wurde nicht angezeigt). Behoben.
- Nachkauf nach ausgeschöpftem Kontingent möglich; Zahlungsblock vereinfacht.
Bezahlte Version — 20.09.2026
- Start der bezahlten Version in allen 12 Sprachen (Zahlung über Stripe, Lizenzschlüssel per E-Mail, Bestätigungsfenster vor dem Download).
Fragen zu einer bestimmten Version? Schreiben Sie uns mit der Versionsnummer aus der Fußzeile Ihrer PDF.