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Neu · PPWR Anhang VIII für alle 27 europäischen Märkte

PPWR-Konformitätserklärung erstellen: 1 Formular ausfüllen, alle 27 EU-Länder ohne Aufpreis

Füllen Sie das Formular aus — jedes Feld erklärt, was gemeint ist und woher Sie die Angabe bekommen. Die Vorschau aktualisiert sich automatisch. Mehr zum Hintergrund: unser VerpackDG-2026-Leitfaden.

ℹ️ In welcher Sprache wird mein PDF erstellt? Nach Art. 39(2) PPWR muss die Erklärung in der Sprache verfasst sein, die der Markt verlangt, in dem die Verpackung verkauft wird.
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Haken Sie unten das Land (bzw. die Länder) an, in denen Sie genau diese Verpackung verkaufen — das erstellte PDF enthält für jedes angehakte Land eine korrekt formulierte Erklärungsseite, aus denselben Daten, die Sie unten einmal eingeben. Titel, Feldbezeichnungen und Rechtstext werden automatisch übersetzt; eine allgemeine „internationale" Sprache (auch Englisch) sieht das Gesetz nicht vor. Ausnahme ist Freitext, den Sie selbst eingeben: die Beschreibung der Verpackung, eine eigene Kategorie („Sonstiges“) und ein geänderter Normentext. Er wird so gedruckt, wie Sie ihn eingeben — deshalb erscheinen für jedes angehakte Land Felder für die Übersetzung: unter der Beschreibung, unter der Materialtabelle und unter dem Normenfeld.
PPWR Declaration Generator — ein Formular ausfüllen, fertige Konformitätserklärungen für alle 27 EU-Länder

Konformitätserklärung für alle 27 EU-Länder, jeweils in der Amtssprache

In jedem Tarif enthalten.

Titel der Erklärung für jedes Land anzeigen

So lautet der Titel Ihrer Erklärung im PDF, zum Beispiel für Lettland auf Lettisch und für Bulgarien auf Bulgarisch:

  • BelgienNiederländischEU-CONFORMITEITSVERKLARING (VERPAKKING)
  • BulgarienBulgarischЕС ДЕКЛАРАЦИЯ ЗА СЪОТВЕТСТВИЕ (ОПАКОВКА)
  • DänemarkDänischEU-OVERENSSTEMMELSESERKLÆRING (EMBALLAGE)
  • DeutschlandDeutschEU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (VERPACKUNG)
  • EstlandEstnischEL-I VASTAVUSDEKLARATSIOON (PAKEND)
  • FinnlandFinnischEU-VAATIMUSTENMUKAISUUSVAKUUTUS (PAKKAUS)
  • FrankreichFranzösischDÉCLARATION UE DE CONFORMITÉ (EMBALLAGE)
  • GriechenlandGriechischΔΗΛΩΣΗ ΣΥΜΜΟΡΦΩΣΗΣ ΕΕ (ΣΥΣΚΕΥΑΣΙΑ)
  • IrlandEnglischEU DECLARATION OF CONFORMITY (PACKAGING)
  • ItalienItalienischDICHIARAZIONE DI CONFORMITÀ UE (IMBALLAGGIO)
  • KroatienKroatischEU IZJAVA O SUKLADNOSTI (AMBALAŽA)
  • LettlandLettischES ATBILSTĪBAS DEKLARĀCIJA (IEPAKOJUMS)
  • LitauenLitauischES ATITIKTIES DEKLARACIJA (PAKUOTĖ)
  • LuxemburgFranzösischDÉCLARATION UE DE CONFORMITÉ (EMBALLAGE)
  • MaltaEnglischEU DECLARATION OF CONFORMITY (PACKAGING)
  • NiederlandeNiederländischEU-CONFORMITEITSVERKLARING (VERPAKKING)
  • ÖsterreichDeutschEU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (VERPACKUNG)
  • PolenPolnischDEKLARACJA ZGODNOŚCI UE (OPAKOWANIE)
  • PortugalPortugiesischDECLARAÇÃO DE CONFORMIDADE UE (EMBALAGEM)
  • RumänienRumänischDECLARAȚIA DE CONFORMITATE UE (AMBALAJE)
  • SchwedenSchwedischEU-FÖRSÄKRAN OM ÖVERENSSTÄMMELSE (FÖRPACKNING)
  • SlowakeiSlowakischEÚ VYHLÁSENIE O ZHODE (OBAL)
  • SlowenienSlowenischIZJAVA EU O SKLADNOSTI (EMBALAŽA)
  • SpanienSpanischDECLARACIÓN UE DE CONFORMIDAD (ENVASE)
  • TschechienTschechischEU PROHLÁŠENÍ O SHODĚ (OBALY)
  • UngarnUngarischEU-MEGFELELŐSÉGI NYILATKOZAT (CSOMAGOLÁS)
  • ZypernGriechischΔΗΛΩΣΗ ΣΥΜΜΟΡΦΩΣΗΣ ΕΕ (ΣΥΣΚΕΥΑΣΙΑ)

Was ist eine PPWR-Konformitätserklärung?

Die PPWR-Konformitätserklärung (offiziell: EU-Konformitätserklärung für Verpackungen, englisch PPWR Declaration of Conformity oder kurz PPWR DoC) ist die schriftliche Selbsterklärung des Erzeugers nach Art. 39 PPWR (Verordnung (EU) 2025/40), dass eine bestimmte Verpackung die Anforderungen der Art. 5–12 erfüllt. Ihre verbindliche Struktur ergibt sich aus Anhang VIII PPWR. Ab dem 12. August 2026 darf keine Verpackung ohne gültige Konformitätserklärung auf den EU-Markt gebracht werden. Die Konformitätserklärung ersetzt nicht die technische Dokumentation (z. B. Prüfberichte zu Schwermetallen und PFAS, Angaben Ihrer Verpackungslieferanten). Diese erstellen Sie als Erzeuger selbst, bewahren sie zusammen mit der Erklärung auf und legen sie der Marktüberwachungsbehörde auf Anfrage vor. Der Erklärung beifügen müssen Sie sie nicht.

Dieser Generator führt Sie durch jedes Pflichtfeld nach Anhang VIII und erstellt daraus automatisch ein fertiges PDF — als Vorlage bzw. Muster zur Orientierung oder direkt als unterschriftsfertiges Dokument, in der Amtssprache jedes der 27 EU-Länder, je nach Zielmarkt gemäß Art. 39(2) PPWR.

⚠️ Eine Erklärung = eine Verpackungsebene

Eine einzelne Bestellung besteht oft aus mehreren Verpackungsebenen — z. B. das Glas mit Deckel und Etikett (Verkaufsverpackung) und separat der Versandkarton mit Polsterung, einschließlich Luftpolsterkissen (Transportverpackung). Das sind zwei getrennte Kategorien nach PPWR, auch wenn beide zur selben Bestellung gehören. Jede Ebene braucht ihre eigene Erklärung — füllen Sie dieses Formular also einmal pro Ebene aus, nicht einmal pro Bestellung.

Wer braucht eine PPWR-Konformitätserklärung?

Jeder, der Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringt — unabhängig von der Unternehmensgröße. Es gibt keine allgemeine Ausnahme für kleine Unternehmen oder Einzelhändler von der Erklärungspflicht selbst, auch wenn manche Detailanforderungen (z.B. bei den Materialprüfungen) je nach Umfang der Tätigkeit variieren können.

Gilt das auch für kleine Unternehmen (KMU)?

Im Grundsatz ja — die PPWR unterscheidet fast nie nach Unternehmensgröße. Eine eng gefasste Ausnahme gibt es aber: Sind Sie ein Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, Umsatz bis 2 Mio. €), selbst in einem EU-Land registriert, und kaufen die komplett fertige Verpackung bei einem einzelnen Lieferanten aus demselben EU-Land — geht die Dokumentations- und Erklärungspflicht rechtlich auf den Lieferanten über. Das ist eng gefasst: greift nicht bei Einkauf außerhalb der EU, nicht bei Verpackung aus Komponenten verschiedener Lieferanten, und befreit in keinem Fall von der LUCID-Registrierung. Ausführlicher Leitfaden mit Beispielen →

Brauche ich für jedes Produkt eine eigene Erklärung?

Nein, nicht zwingend. Die Erklärung ist an die Verpackungsspezifikation gebunden, nicht an das einzelne Produkt. Nutzen mehrere Produkte exakt dieselbe Verpackung (gleiches Material, gleiche Komponenten), reicht eine gemeinsame Erklärung — alle betroffenen SKUs werden im Formular unter "Zugeordnetes Produkt/SKU" gemeinsam aufgeführt (bei vielen Artikeln — egal ob 30 oder 300: SKU-Spalte aus Excel einfügen oder eindeutig auf eine Anlage verweisen, z. B. „Alle Produkte lt. Anlage 1 – Produktliste vom TT.MM.JJJJ"). Derselbe Karton in mehreren Größen ist eine Verpackungsfamilie: eine Erklärung, aber in der Materialaufschlüsselung je Größe eine eigene Zeile mit dem tatsächlichen Gewicht — kein Durchschnittswert. Unterscheidet sich die Verpackung (anderes Glas, andere Faltschachtel, anderer Verschluss), brauchen Sie eine neue Verpackungs-ID und damit eine eigene Erklärung. Bei größerem Sortiment mit mehreren Verpackungsvarianten kontaktieren Sie uns gerne — wir helfen, den Überblick zu behalten.

Brauche ich für jede Verpackungsebene eine eigene Erklärung?

Ja. PPWR unterscheidet Verkaufsverpackung, Umverpackung und Transportverpackung (inkl. E-Commerce-Verpackung) als eigene Kategorien — eine Verpackungseinheit kann nicht zwei Kategorien gleichzeitig angehören. Verkaufen Sie z. B. ein Produkt in einem Glas mit Etikett (Verkaufsverpackung), das Sie zusätzlich in einem Karton mit Polsterung versenden (Transportverpackung), sind das zwei getrennte Ebenen mit zwei getrennten Erklärungen — auch wenn beide zur selben Bestellung gehören.

Wer ist verantwortlich, wenn ich aus einem Land außerhalb der EU importiere?

Als Einführer müssen Sie vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass der Hersteller außerhalb der EU die Konformitätsbewertung durchgeführt und eine Erklärung erstellt hat. Existiert kein in der EU ansässiger Hersteller in der Lieferkette, übernehmen Sie diese Pflichten vollständig selbst — die Zusicherung des Lieferanten allein reicht rechtlich nicht aus. In der Praxis bedeutet das meist: die nötigen Materialangaben beim Lieferanten anfordern (am besten schon bei der Bestellung festlegen) und die Erklärung selbst mit diesem Generator erstellen.

Muss ich meine Verpackung ins Labor schicken?

Nicht automatisch. Die PPWR sieht für die meisten Verpackungen eine interne Fertigungskontrolle vor — keine verpflichtende externe Laborprüfung jeder einzelnen Verpackung. Sie stützen sich auf die Informationen Ihres Verpackungslieferanten (Material, Zusammensetzung, ggf. vorhandene Prüfergebnisse), nicht auf eigene Chemieanalysen.

Sind die Grenzwerte für Schwermetalle neu?

Nein. Die Beschränkung von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom (max. 100 mg/kg) existiert bereits seit der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG von 1994. PPWR übernimmt diesen Grenzwert unverändert — Sie fangen im August 2026 nicht bei null an. Mehr dazu und weitere Antworten auf echte Praxisfragen: unser ausführlicher Q&A-Leitfaden. Einen Überblick über alle PPWR-Pflichten für Online-Händler gibt unser PPWR-Leitfaden für Online-Händler.

Tipp: Angaben vom Verpackungslieferanten

Wir empfehlen, bei Ihrem Verpackungslieferanten Angaben zu Material, Schwermetallen und – bei Lebensmittelkontakt – PFAS anzufragen. Die Antwort bewahren Sie mit Ihrer technischen Dokumentation auf. Fertige Anfrage mit 4 Punkten: Lieferantenanfrage für die PPWR-Erklärung.

⏱️ Ausfüllen einer Erklärung: ca. 5 Minuten pro Land

* Angaben nach Anhang VIII PPWR

1 Angaben zum Wirtschaftsakteur ?„Wirtschaftsakteur" ist einfach der offizielle EU-Begriff für denjenigen, der rechtlich für diese Verpackung verantwortlich ist. In den meisten Fällen ist das Ihr eigenes Unternehmen — dasjenige, das die Ware in dieser Verpackung verkauft. Keine separate Registrierung oder Status nötig — Sie sind das bereits, wenn Sie Ware in der EU verkaufen.

Name & Adresse sind Pflicht nach Annex VIII, Nr. 2. LUCID, VAT und E-Mail sind zusätzliche Angaben zur Rückverfolgbarkeit, nicht wörtlich in Annex VIII gefordert.

💡Bringen Sie Ware aus einem Nicht-EU-Land? Dann sind Sie i.d.R. Importeur, nicht Hersteller.
💡Vollständiger Firmenname, wie im Handelsregister eingetragen.
💡Straße, PLZ, Ort, Land — getrennt vom Firmennamen, damit beide Angaben auch einzeln (z. B. für Aufkleber) genutzt werden können.

2 Identifikation & Beschreibung der Verpackung

Annex VIII, Nr. 1 & 4 — die Verpackung, nicht das Produkt

💡Diese ID gibt es nirgendwo vorgefertigt — Sie vergeben sie selbst als internes Kennzeichen für diese Verpackungsart. Wichtig ist nur: eindeutig und für Sie später nachvollziehbar.
💡Ändert sich diese Auswahl für dieselbe Bestellung (z. B. Verkaufsverpackung und separat Transportverpackung), brauchen Sie eine eigene Erklärung pro Art — nicht nur eine für alles.
💡Mehrere Produkte mit exakt derselben Verpackung? Alle SKUs hier auflisten (eine Zeile oder Komma-getrennt) — nicht für jedes Produkt eine eigene Erklärung nötig. Bei vielen Artikeln (ob 30, 50 oder 300 — es gibt keine Mindestzahl): SKU-Spalte aus Excel kopieren und hier einfügen — oder eindeutig auf eine Anlage verweisen, z. B. „Alle Produkte lt. Anlage 1 – Produktliste vom TT.MM.JJJJ (112 SKUs)". Ein bloßes „s. Excel-Liste" reicht nicht aus. Beachten Sie: Die Erklärung ist fortlaufend zu aktualisieren (Art. 39 Abs. 2 PPWR) — ändert sich die Produktliste, muss auch die Anlage mit neuem Datum angepasst werden. Erklärung und Anlagen 5 Jahre aufbewahren.
💡Keine formale Chargenverfolgung? Monat+Jahr der Herstellung/des Einkaufs reicht, z.B. "2026-08".
💡Ein Feld je Sprache der ausgewählten Länder (Art. 39(2) PPWR). Gleicher Inhalt in jeder Sprache: Material, Größe, Verwendungszweck.

3 Konformitätserklärung & Normen

Annex VIII, Nr. 5, 6 & 7

💡Der Standardtext beschreibt die Grundlage, die praktisch jeder Händler hat: den allgemeinen Recycling-Standard als Orientierung plus die Materialangaben Ihres Verpackungslieferanten. Liegen Ihnen formelle Lieferantenerklärungen (mit Datum) oder eigene Prüfprotokolle vor, ergänzen Sie diese. Tragen Sie nichts ein, was nicht tatsächlich existiert.
💡Für die allermeisten Verpackungen: "Entfällt" — nur bei Beteiligung einer externen Prüfstelle ausfüllen.

📨 Tipp: Angaben vom Verpackungslieferanten

Wir empfehlen, bei Ihrem Verpackungslieferanten Angaben zu Material, Schwermetallen und – bei Lebensmittelkontakt – PFAS anzufragen. Die Antwort bewahren Sie mit Ihrer technischen Dokumentation auf. Fertige Anfrage mit 4 Punkten.

Lieferantenanfrage für die PPWR-Erklärung →

4 Ausstellungsort, Datum & Unterschrift

Eine getippte Unterschrift ist rechtlich ausreichend (keine handschriftliche Signatur vorgeschrieben)

💡Der Ort dessen, der unterschreibt — normalerweise der Firmensitz aus Abschnitt 1.

Hinweis: Dieser Generator ist ein automatisiertes Software-Tool. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten sind Sie verantwortlich. Es gelten unsere AGB. Versionsnummer in der PDF-Fußzeile — Änderungsprotokoll.

⏱️ ca. 5 Min. pro Land

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PPWR-Aufkleber für die Verpackung drucken

Erstellen Sie ein druckfertiges Etikett mit PPWR-ID, Name und Adresse — passend zu der Konformitätserklärung, die Sie gerade heruntergeladen haben. Kostenlos, keine zusätzliche Zahlung nötig.

Möchten Sie sicher sein, dass Ihre Erklärung vollständig ist?

In der Erstberatung (ab 99 €) gehen wir Ihre Erklärung Punkt für Punkt nach Anhang VIII durch und sagen Ihnen, welche Angaben oder Unterlagen noch fehlen – schriftlich, in Ihrer Sprache.

Erstberatung anfragen →

💬 Etwas unklar oder ein Feld funktioniert nicht?

Schreiben Sie uns kurz — wir antworten meist innerhalb von 24h.

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